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Krank: Kann der Arbeitgeber einfach kündigen?

Ist ein Arbeitnehmer häufig arbeitsunfähig erkrankt, kann das eine Kündigung rechtfertigen. Eine personenbedingte Kündigung kommt dann in Betracht, wenn der Arbeitnehmer innerhalb eines Jahres mehr als sechs Wochen am Stück oder wiederholt krank war. Doch an welche Voraussetzungen ist die Kündigung geknüpft?

Eine personenbedingte Kündigung zu rechtfertigen, ist für den Arbeitgeber schwierig, denn sie ist an strenge Voraussetzungen geknüpft.

Prinzipiell gilt: Hat der Arbeitgeber es versäumt, vor Ausspruch der personenbedingten Kündigung das bEM durchzuführen, wird die Kündigung in den meisten Fällen unwirksam sein. Das betriebliche Eingliederungsmanagement bedeutet, dass der Arbeitgeber vor Ausspruch der Kündigung gemeinsam mit dem Arbeitnehmer und ggf. mit dem Betriebsrat klärt, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst schnell überwunden werden kann und mit welchen Hilfen der Arbeitsplatz erhalten werden kann.

Doch Ausnahmen bestätigen die Regel: Ausnahmsweise kann die krankheitsbedingte Kündigung auch ohne bEM wirksam sein.

Das ist der Fall, wenn die Durchführung des bEM ohne Ergebnis geblieben wäre. Dann darf der Arbeitgeber nur wegen des Unterlassens der Durchführung nicht benachteiligt werden.

Hierfür muss der Arbeitgeber aber ausführlich darlegen und beweisen, weswegen ein bEM ohne Aussicht auf Erfolg gewesen wäre. Das kann zum Beispiel der Fall sein bei einem Betrieb, der knapp mehr als zehn Arbeitnehmer hat und daher relativ unflexibel ist, was die alternative Arbeitseinsetzung anbelangt. Zusätzlich muss auch der kranke Arbeitnehmer kaum flexibel einsetzbar sein.

Mitgeteilt von
RAin Änne Dingeldein
Dingeldein • Rechtsanwälte

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