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"Kevin allein zu Haus"

Kinder haben das Recht auf elterliche Fürsorge und Eltern eine Aufsichtspflicht, so bestimmt es das Gesetz. Zugleich räumt der Gesetzgeber Kindern und Jugendlichen das Recht ein, sich selbstständig zu entwickeln. Klare Vorschriften, ob und wie lange Eltern ihre Kinder allein lassen dürfen, gibt es nicht.

Ein Kind muss nicht ständig unter Aufsicht stehen, denn das ist praktisch gar nicht umsetzbar. Wie weit die Aufsichtspflicht der Eltern reicht, orientiert sich an den gesetzlichen Haftungsmaßstäben.


Reife und Alter des Kindes als Kriterien

Eltern verletzen ihre Aufsichtspflicht nicht, wenn sie ihr Kind beispielsweise nicht zur Schule oder auf den Spielplatz begleiten oder es eine gewisse Zeit allein zu Hause lassen. Allerdings müssen Mütter und Väter diese Entscheidung umsichtig treffen: Je jünger und unvernünftiger ein Kind ist, desto mehr müssen die Eltern es beaufsichtigen, so der BGH.


Haften Eltern immer für ihre Kinder?

Eltern müssen nur dann für Schäden aufkommen, die ihr Kind verursacht, wenn sie es nicht genug beaufsichtigt haben. Haben Eltern aber ihre Pflicht erfüllt, sind sie nicht haftbar zu machen. Auch wenn der Schaden bei gehöriger Aufsichtsführung ebenfalls entstanden sein würde, tritt die Ersatzpflicht nicht ein.

Gut zu wissen ist: Ein Kind bis sieben Jahre, haftet grundsätzlich nicht.

Ist das Kind sieben, aber noch nicht zehn Jahre alt, ist es für den Schaden, den er bei einem Unfall mit einem Kraftfahrzeug verursacht, nicht verantwortlich. Dies gilt nur dann nicht, wenn es die Verletzung vorsätzlich herbeigeführt hat.

Ab zehn Jahren wird die Haftung von der Einsichtsfähigkeit des Kindes abhängig gemacht. Konnte das Kind seinem Alter und seiner Reife entsprechend seine Verantwortlichkeit erkennen, müssen die Eltern die Haftung übernehmen.

Ab 18 Jahren ist das Kind volljährig. Es ist dann eigenverantwortlich und haftet selbst

Mitgeteilt von
RAin Änne Dingeldein
Dingeldein • Rechtsanwälte

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