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Gesetzesreform: Auch Studentinnen bekommen Mutterschutz

Die Regierung reformiert eine 65 Jahre alte Regelung: Der gesetzliche Mutterschutz wird ausgeweitet und soll nun auch für Schülerinnen und Studentinnen gelten. Dies sieht der Gesetzentwurf von Familienministerin Manuela Schwesig vor. Die Neuregelung muss noch vom Bundestag gebilligt werden.

Kern der Reform ist die sogenannte „opt-out“ – Regelung, nach der Studentinnen und Schülerinnen etwa für Klausuren, Prüfungen, Hausarbeiten oder Pflichtveranstaltungen Ausnahmen beantragen könnten. Die Betroffenen entscheiden also selbst, ob sie Schutz beanspruchen oder nicht. Entscheiden sie sich während des Mutterschutzes gegen eine Prüfung oder eine Hausarbeit, darf das für sie nicht zum Nachteil sein.

Des Weiteren soll nach dem neuen Gesetzentwurf für Frauen, die ein behindertes Kind zur Welt gebracht haben, eine längere Schutzfrist von zwölf Wochen eingeführt werden soll. Der gesetzliche Mutterschutz gilt in Deutschland in der Regel in den letzten sechs Wochen vor der Entbindung sowie acht Wochen danach.

Andere Berufsgruppen bleiben vom Gesetzentwurf ausgenommen. Nach Einschätzung des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) ist die Reform daher nicht ausreichend: Nach wie vor vom Mutterschutzgesetz ausgeschlossen sind Beamtinnen, Richterinnen und Soldatinnen.

Mitgeteilt von
RAin Änne Dingeldein
Dingeldein • Rechtsanwälte

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