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Gemeinsames Sorgerecht nach Trennung?

Kinder brauchen beide Elternteile. Daher obliegt grundsätzlich sowohl Mama als auch Papa das Sorgerecht. Doch was ist, wenn sich die Eltern nicht mehr verstehen und daher keine gemeinsamen Entscheidungen mehr treffen können?

Verheiratete Eltern teilen sich das Sorgerecht hinsichtlich ihrer Kinder. D.h., dass alle wichtigen Entscheidungen, die nicht sofort getroffen werden müssen, der Zustimmung beider Elternteile bedarf. Auch unverheiratete Eltern haben ein gemeinsames Sorgerecht, wenn sie ein solches miteinander vereinbart haben.

Lassen sich die Eltern trennen, finden sie häufig keinen gemeinsamen Nenner mehr, auch was die Sorge um ihre Kinder anbelangt. Darunter leidet am Meisten das Kind. Daher ist das Kindeswohl gesetzlich verankert. Es gibt auch Aufschluss darüber, wem das Sorgerecht bei einer Trennung zusteht.

Grundsätzlich bleibt es trotz einer Trennung bei einem gemeinsamen Sorgerecht beider Elternteile, sofern die Eltern auch fortan gemeinsame Entscheidungen treffen können. Dieser Umstand wird zunächst vermutet.

Erst wenn ein Elternteil vorträgt, dass die getrennten Eltern zur gemeinsamen Sorge nicht mehr in der Lage sein werden, ist vorrangiger Maßstab für die Entscheidung der elterlichen Sorge das Kindeswohl. Zunächst wird nach ausschöpfender Erklärung festgestellt, ob die gemeinsame Sorge tatsächlich dem Kindeswohl widerspricht. Dazu werden vornehmlich die Eltern befragt. Kinder unter 14 Jahren werden zumeist geschont, um sie nicht zusätzlich zu belasten. Doch in Ausnahmefällen können auch sie vor Gericht angehört werden.

Umstände, die keinen konkreten Bezug zum Wohl des Kindes aufweisen, sind hierbei unbeachtlich. Z.B. hindert allein das Ausziehen des einen Elternteils nicht an der gemeinsamen Sorge.

Erst, wenn konkrete Anhaltspunkte die Möglichkeit ergeben, dass bei einer gemeinsamen Sorge das Kindeswohl gefährdet werden kann, wird von dieser notfalls Abstand genommen. Es werden dann alternative Möglichkeiten in Betracht gezogen.

Lässt sich indes nicht feststellen, ob die gemeinsame elterliche Sorge dem Kind besser tut als die Alleinsorge eines Elternteils, wird nach der Zweifelsregelung stets die gemeinsame Sorge angeordnet. Damit will das Gesetz dem Bedürfnis des Kindes gerecht werden, gleich starke Beziehungen sowohl zu Mama als auch zu Papa aufzubauen.

Mitgeteilt von
RAin Änne Dingeldein
Dingeldein • Rechtsanwälte

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