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Berufstätige Eltern: Wann dürfen sie beim kranken Kind daheim bleiben?

Herbstzeit ist Erkältungszeit. Kaum ist die Grippe in der Kita im Umlauf, trägt das Kind sie mit nach Hause. Darf einer der berufstätigen Eltern dann daheim bleiben?

Für die Betreuung eines kranken Kindes bis zu zwölf Jahren dürfen sich berufstätige Eltern zehn Tage pro Jahr frei nehmen. Ist der Berufstätige alleinerziehend, hat er doppelt so viele Tage. Der Arbeitnehmer hat in dieser Zeit den Lohn fortzuzahlen.

Bei Eltern, die an einen Tarifvertrag gebunden oder im öffentlichen Dienst tätig sind, gilt die Regelung im jeweiligen Vertrag. Hier lohnt es sich, einen Blick hineinzuwerfen.

Sind die zehn Tage überschritten, kann der berufstätige Elternteil dennoch daheim bleiben und sein krankes Kind pflegen. Dann springt hinsichtlich des Gehalts die Krankenkasse ein. Ist das Kind auch gesetzlich versichert, wird Kinderkrankengeld ausgezahlt.

Die Gesetzliche zahlt, wenn das Kind krank ist, unter zwölf Jahre alt ist, der Arzt eine Krankheit diagnostiziert hat und kein anderer sich um das Kind kümmern kann. Die Private zahlt nicht.

Mitgeteilt von
RAin Änne Dingeldein
Dingeldein • Rechtsanwälte

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