ARTIKEL
Bei behördlich geschlossenen Gewerben können Mietzahlungen auf Eis gelegt werden

Gewerbeuntersagung im Zuge der Corona-Entwicklung - muss dennoch Miete gezahlt werden?

Auch das Mietrecht wird im Zuge der Corona-Krise vor neue Rechtsfragen gestellt. Denn es ist fraglich, ob ein Gewerbetreibender, welcher beispielsweise seinen Friseurladen vorübergehend schließen muss, zur Mietzahlung in voller Höhe verpflichtet bleibt.


Unmöglichkeit der Leistung

Denkbar ist, dahingehend zu argumentieren, dass die dem Vermieter obliegende Pflicht eine Räumlichkeit zum vertraglich vereinbarten Zweck zu überlassen unmöglich geworden ist. Als Folge wäre vorübergehend keine Miete zu zahlen. Problematisch ist jedoch das viele gewerbliche Mietverträge dieses Risiko auf die Mieter abwälzen. Im Übrigen bleibt die Mietsache trotz Corona- Krise nutzbar, wenn auch zu einem anderen oder möglicherweise eingeschränkten Zweck.

Tipp: Prüfen Sie die genaue Formulierung im Mietvertrag.


Wegfall der Geschäftsgrundlage

Erfolgversprechender ist das Berufen auf eine Störung der Geschäftsgrundlage. Bislang ist dies von der Rechtsprechung bejaht worden, wenn Geschäftsmöglichkeiten aufgrund Krieg und/oder besonderer Ereignisse, die weder vom Mieter noch vom Vermieter vorherzusehen waren, weggefallen sind. Es spricht einiges dafür die aktuelle Corona-Krise als einen solchen Fall einzuordnen.

Die Rechtsfolge einer Störung der Geschäftsgrundlage besteht in der Anpassung des jeweiligen Vertrages. Dies kann in vielen Fällen eine vorübergehende Absenkung des Mietpreises bedeuten, beinhaltet jedoch auch die Möglichkeit unter engen Voraussetzungen das Mietverhältnis aufzuheben. Die Bundesregierung diskutiert aktuell über einen Gesetzesentwurf, der es unterbinden soll, dass Vermieter während der Coronakrise Mietverhältnisse wegen eingestellter Mietzinszahlung kündigen können.

Mitgeteilt von
RA Falk Ostmann
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Dingeldein • Rechtsanwälte

Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.