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Was kann ich tun, wenn im Betrieb das Gerücht kursiert, dass Stellen abgebaut werden?

Ungewissheit nagt - insbesondere dann, wenn es um die eigene Existenz geht. Häufig schwelen im Betrieb zunächst einmal Gerüchte über interne Umstrukturierungen auf, bevor Klarheit geschaffen wird. Wie man damit klug umgeht und wann die Situation rechtlich relevant wird, darum geht es im Folgenden.


Informationen einholen...

Auch wenn es schwerfällt - zunächst einmal gilt es, einen kühlen Kopf zu bewahren. Sollte die Geschäftsführung eine betriebliche Entscheidung getroffen haben, kann man diese als einzelner Mitarbeiter ohnehin nicht mehr ändern. Es besteht dann lediglich die Möglichkeit, das Beste aus der Situation zu machen. Daher ist es von wesentlicher Bedeutung, sich Informationen einzuholen.


... beim Betriebsrat

Sofern ein Betriebsrat, eine Personalvertretung oder eine Mitarbeitervertretung existiert, wird diese in Kürze mit dem Arbeitgeber in Verhandlungen treten, um die betriebliche Entscheidung zu realisieren und dabei die Interessen der Mitarbeiter zu vertreten. Das heißt, dass hier zum frühestens Zeitpunkt vertrauliche Informationen eingeholt werden können. Sofern die gesamte Situation noch geheim ist, kann jedenfalls erfragt werden, ob tatsächlich betriebliche Umstrukturierungen angedacht sind und falls ja, aus welchem Grund und in welchem Umfang.

Wichtig ist es, zu eruieren,

  • ob eine Insolvenz droht oder bereits ein Insolvenzverfahren anhängig ist,
  • ob der gesamte Betrieb geschlossen werden soll oder nur Teile und welche Teile konkret betroffen sind
  • ob Verhandlungen über einen Interessenausgleich und Sozialplan stattfinden und nach welchem Punktesystem die Sozialauswahl getroffen wird.


... beim Rechtsanwalt

Spätestens ab Erhalt einer Kündigung muss unverzüglich ein Rechtsanwalt aufgesucht werden, um binnen drei Wochen Kündigungsschutzklage zu erheben. Aber auch schon davor kann es ratsam sein, Rechtsberatung aufzusuchen, um das Prozedere des Betriebes in Zusammenhang mit der eigenen konkreten Situation zu bringen und rechtlich einzuschätzen zu lassen.

Von besonderem Interesse sind hierbei

  • der Arbeitsvertrag, der Auskunft über die eigene Betriebszugehörigkeit und die Kündigungsfristen gibt,
  • ob ein Tarifvertrag Anwendung finden, der vom Arbeitsvertrag abweichende Regelungen enthält und
  • die letzten drei Lohnabrechnungen, um das Durchschnittsgehalt zu ermitteln und so ggf. eine Abfindung zu berechnen.



Bickenbach, den 09.08.2023

Mitgeteilt von
RAin Änne Dingeldein
Dingeldein • Rechtsanwälte

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