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Testpflicht - jetzt auch in der Schule

Die Corona-Pandemie stellt unsere Gesellschaft weiterhin vor unbekannte Herausforderungen. Auch der Schulalltag gestaltet sich anders als dies den Schüler/innen und Eltern bisher bekannt war.

In den letzten Monaten kam es immer häufiger zu Beschwerden, größtenteils von Eltern, die ihren Kindern das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzmaske im Schulalltag nicht zumuten wollen. Meist argumentieren sie mit der psychischen und physischen Belastung für ihre Kinder, ausgelöst durch das Tragen einer Maske. Kinder seien aufgrund dessen nicht in der Lage sich kind- oder altersgerecht zu verhalten und zu entwickeln. Ihnen würde unter anderem die Freude daran genommen sich mit ihren Klassenkamerad/innen "austoben" zu können.

Diesen Beschwerden kann zur Zeit nicht abgeholfen werden. An erster Stelle steht weiterhin die Vermeidung und Ausweitung der Virusübertragung. Daher bestehen weiterhin die bisher geltenden Hygieneregeln einschließlich der Maskenpflicht für Schüler/innen und Lehrer/innen.

Zusätzlich gelten ab dem 19.04.2021 neue Bestimmungen für den Schul- und Unterrichtsbetrieb. Während die Jahrgangsstufen 1-6 sowie die Vorklassen in geteilten Lerngruppen im Wechselunterricht beschult werden, findet ab der 7. Jahrgangsstufe die Schule in den eigenen vier Wänden statt. Abschlussklassen und Schüler/innen des Kurshalbjahres Q2 verbleiben grundsätzlich mit Ausnahme der Schüler/innen des Kurshalbjahres Q4, im Präsenzunterricht.


Neuregelung

Eine Neuregelung findet Einzug in den Schulalltag. Die Teilnahme am Präsenzunterricht sowie der Besuch der Notbetreuung können demnach nur erfolgen, sofern ein negatives Corona-Testergebnis vorliegt. Dabei ist darauf zu achten, dass dieses nicht älter als 72 Stunden sein darf. Dies kann möglicherweise für Eltern, die insbesondere mehrere schulpflichtige Kinder haben, dazu führen, dass sie sich einem Rennen gegen die Zeit ausgesetzt fühlen.


Kostenlose Schul-Selbsttests oder Bürgertests

Ein "Corona-Heimtest" ist nicht ausreichend. Minderjährige Schüler/innen können mit einer unterschriebenen Einwilligungserklärung der Eltern entweder einen Selbsttest in der Schule oder einen Bürgertest an einer der Teststellen außerhalb der Schule durchführen lassen. Volljährige Schüler haben eigene Entscheidungen darüber zu treffen, wo sie sich auf das Corona-Virus testen lassen wollen.


Ohne Test kein Präsenzunterricht

Für Schüler/innen, die keinerlei Testangebote wahrnehmen, findet, nach möglicher vorheriger Abmeldung des Kindes vom Präsenzunterricht, der Unterricht von zu Hause aus statt. Dazu erhalten sie wie bisher gehandhabt von der Schule bereitgestellte Aufgabenstellungen.



Bickenbach, den 20.04.2021

Mitgeteilt von
Ref. Gülsah Bucak
Dingeldein • Rechtsanwälte

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