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Soldaten und Tinder

Ein Soldat ist dem Staat zur Treue verpflichtet. Gesetzlich ist nicht nur sein Verhalten im Dienst geregelt, er darf auch in seinem Privatleben nicht tun und lassen, was er will.


Das Gesetz

Das Soldatengesetz sieht folgenden Verhaltenskodex vor:

§ 17 Verhalten im und außer Dienst

  • (1) Der Soldat hat Disziplin zu wahren und die dienstliche Stellung des Vorgesetzten in seiner Person auch außerhalb des Dienstes zu achten.
  • (2) Sein Verhalten muss dem Ansehen der Bundeswehr sowie der Achtung und dem Vertrauen gerecht werden, die sein Dienst als Soldat erfordert. Der Soldat darf innerhalb der dienstlichen Unterkünfte und Anlagen auch während der Freizeit sein Gesicht nicht verhüllen, es sei denn, dienstliche oder gesundheitliche Gründe erfordern dies. Außer Dienst hat sich der Soldat außerhalb der dienstlichen Unterkünfte und Anlagen so zu verhalten, dass er das Ansehen der Bundeswehr oder die Achtung und das Vertrauen, die seine dienstliche Stellung erfordert, nicht ernsthaft beeinträchtigt.
  • (3) Ein Offizier oder Unteroffizier muss auch nach seinem Ausscheiden aus dem Wehrdienst der Achtung und dem Vertrauen gerecht werden, die für seine Wiederverwendung in seinem Dienstgrad erforderlich sind.


Der Fall

Gemaßregelt wurde kürzlich eine Soldatin, die sich auf ihrem Tinder-Profil als "bi, sexuell offen und für alles zu haben" präsentierte. Das missfiel ihrem Dienstherren. Er war der Auffassung, dies schade dem Ansehen der Bundeswehr. Die Soldatin war der Auffassung, dass dies von ihrem Grundrecht der freien sexuellen Entfaltung gedeckt sei.


Das Urteil

Das Bundesverwaltungsgericht gab der Bundeswehr recht: Zwar wird die freie sexuelle Entfaltung durchaus grundrechtlich geschützt. Allerdings kann dieser Schutz eingeschränkt werden, wenn er unverhältnismäßig ist. Das Gericht befand, dass der "Eindruck eines wahllosen Sexualverhaltens" tatsächlich dem Ansehen der Bundeswehr schaden könnte und das Profil der Soldatin damit als unangemessen erachtet.


Fazit

Soldaten dürfen durchaus auch tindern - allerdings müssen sie darauf achten, dass ihr Profil nicht dem Ansehen der Bundeswehr schadet.



Bickenbach, den 26.05.2022

Mitgeteilt von
RAin Änne Dingeldein
Dingeldein • Rechtsanwälte

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