Ein Soldat ist dem Staat zur Treue verpflichtet. Gesetzlich ist nicht nur sein Verhalten im Dienst geregelt, er darf auch in seinem Privatleben nicht tun und lassen, was er will.
Das Soldatengesetz sieht folgenden Verhaltenskodex vor:
§ 17 Verhalten im und außer Dienst
Gemaßregelt wurde kürzlich eine Soldatin, die sich auf ihrem Tinder-Profil als "bi, sexuell offen und für alles zu haben" präsentierte. Das missfiel ihrem Dienstherren. Er war der Auffassung, dies schade dem Ansehen der Bundeswehr. Die Soldatin war der Auffassung, dass dies von ihrem Grundrecht der freien sexuellen Entfaltung gedeckt sei.
Das Bundesverwaltungsgericht gab der Bundeswehr recht: Zwar wird die freie sexuelle Entfaltung durchaus grundrechtlich geschützt. Allerdings kann dieser Schutz eingeschränkt werden, wenn er unverhältnismäßig ist. Das Gericht befand, dass der "Eindruck eines wahllosen Sexualverhaltens" tatsächlich dem Ansehen der Bundeswehr schaden könnte und das Profil der Soldatin damit als unangemessen erachtet.
Soldaten dürfen durchaus auch tindern - allerdings müssen sie darauf achten, dass ihr Profil nicht dem Ansehen der Bundeswehr schadet.
Bickenbach, den 26.05.2022
Mitgeteilt von
RAin Änne Dingeldein
Dingeldein • Rechtsanwälte
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