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Hoher Schadensersatz bei Kratzer im Aufzug

Wer beim Umzug den Aufzug der gemieteten Wohnung benutzt, sollte besser vorsichtig sein: Denn entstehen hierbei Schäden am Aufzug, hat der Mieter diese dem Eigentümer zu ersetzen. Dabei ist es besonders brisant, dass auch bei einem altmodischen Aufzug kein ansonsten üblicher Abzug Neu für Alt erfolgt!


Der Fall

Der Mieter nutzte beim Umzug den Aufzug des Vermieters. Beim Transport von Möbeln entstanden Kratzer an der Innenverteidigung des Aufzuges. Der Vermieter verklagte den Mieter daraufhin zur Leistung von Schadensersatz in Höhe der gesamten Reparaturkosten.


Das Urteil

Das Gericht gab dem Vermieter vollumfänglich recht und verurteilte den Mieter zur Leistung von Schadensersatz in Höhe von rund 14.000 Euro. So hat es das LG Koblenz in seinem Urteil vom 2404.2023 - 4 O 98/21 entschieden.


Die Begründung

Entgegen der Haftpflichtversicherung des Mieters erachtete das Gericht die Höhe des Schadensersatzes nicht als unverhältnismäßig: der Gutachter kam zu dem Ergebnis, dass der Schaden an der Verkleidung aus technischen Gründen nur durch den Ersatz von Originalteilen möglich ist. Der Eigentümer hatte daher einen Anspruch auf Naturalrestitution. Weder war eine Reparatur möglich noch konnte ein Abzug neu für alt erfolgen, da ein Aufzug im Hinblick auf die Betriebssicherheit zu prüfen ist und ständig an den jeweiligen Stand der Technik anzupassen ist.



Bickenbach, den 31.05.2023

Mitgeteilt von
RA Falk Ostmann
Dingeldein • Rechtsanwälte

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