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In welchen Fällen hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht?

Der Betriebsrat hat diverse Rechte, die unterschiedlich stark ausgeprägt sind. Sie reichen vom Informations- über das Vorschlags- und Beratungsrecht bis zum Mitbestimmungs- und gar Zustimmungsverweigerungsrecht. Beim Mitbestimmungsrecht muss der Arbeitgeber vorab dem Betriebsrat sein Vorhaben schildern, sodass dieser seine Meinung dazu abgehen kann in Form der Zustimmung, Verweigerung oder Enthaltung.


Formale Anforderungen

Eine große Hürde stellen vor allen Dingen die formalen Anforderungen dar, die gesetzlich genau geregelt sind. So hat der Betriebsrat bei ordentlichen Kündigungen eine Woche Zeit, seine Mitbestimmung auszuüben, bei außerordentlichen Kündigungen drei Tage. Diese unterschiedlichen Zeiträume sind von Arbeitgeber insbesondere im vollen Umfang bei fristlosen Kündigungen zu berücksichtigen, bei denen hilfsweise die ordentliche Kündigung ausgesprochen wird.


Inhaltliche Anforderungen

Sein Mitbestimmungsrecht kann der Betriebsrat gemäß der $$ 87 ff. BetrVG ausüben bei sozialen Angelegenheiten wie Überstunden und Minusstunden, Urlaub, technische Überwachungseinrichtungen, Gehaltsgestaltung, Home Office und dergleichen sowie bei der Gestaltung vom Arbeitsplatz, Arbeitsablauf und der Arbeitsumgebung, bei Personalfragebögen, Beurteilungsgrundsätzen, Auswahlrichtlinien, Berufsbildungsmaßnahmen und vor allem bei der Erstellung eines Sozialplans.



Bickenbach, den 16.04.2023

Mitgeteilt von
RAin Änne Dingeldein
Dingeldein • Rechtsanwälte

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