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Verantwortliche können wegen Menschenrechtsverletzungen vor Gericht gezogen werden

Die Militäroperation Russlands in der Ukraine wird auf Menschenrechtsverletzungen untersucht. Um die Verantwortlichen vor Gericht ziehen zu können, müssen konkrete Menschenrechtsverletzungen dokumentiert werden und Verantwortliche benannt werden können.


UN-Menschenrechtsrat

Der UN-Menschenrechtsrat ist ein Unterorgan der Generalversammlung der Vereinten Nationen, die wiederum aus 193 Mitgliedsstaaten besteht. Er wurzelt auf seiner Gründungsresolution und stellt das Hauptforum der Vereinten Nationen für den Dialog der Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Menschenrechte dar. Der Rat kann mit absoluter Mehrheit die Entsendung von Beobachtern zur Überwachung der Menschenrechtssituation in einem Mitgliedsstaat beschließen. Er hat seinen Hauptsitz in Genf in der Schweiz und setzt sich aus 47 in der UN-Vollversammlung gewählten Mitgliedern der 47 Mitgliedsländer zusammen.


Untersuchungskommission

Der UN-Menschenrechtsrat hat eine Untersuchungskommission bestellt, die etwaige Menschenrechtsverletzungen Russlands in der Ukraine untersuchen soll. 32 der 47 Mitgliedsländer hatten dafür gestimmt, sodass eine absolute Mehrheit zustande kam. Russland und Eritrea stimmten dagegen, China, Kuba und Venezuela enthielten sich. Sofern aus der Organisation eine Beschwerde hervorgeht, wird diese dann im Rahmen des Beschwerdeverfahrens auf ihre Zulässigkeit und Begründetheit hin überprüft, d.h. ob ein systematisches Muster schwerer und sicher nachweisbarer Verletzungen von Menschenrechten und Grundfreiheiten erkennbar ist. Nach Prüfung wird eine zulässige und begründete Beschwerde an den betroffenen Staat weitergeleitet und öffentlich gemacht.


Kritik

Der UN-Menschenrechtsrat ist u.a. wegen seiner Zusammensetzung umstritten. So gelangten auch Menschenrechte verletzende Staaten in den Besitz einer Stimme im Rat, da sich jedes UN-Mitgliedsland ohne Auswahlkriterien für den Rat bewerben und mit einfacher Mehrheit gewählt werden kann.



Bickenbach, den 04.03.2022

Mitgeteilt von
RAin Änne Dingeldein
Dingeldein • Rechtsanwälte

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