Die Militäroperation Russlands in der Ukraine wird auf Menschenrechtsverletzungen untersucht. Um die Verantwortlichen vor Gericht ziehen zu können, müssen konkrete Menschenrechtsverletzungen dokumentiert werden und Verantwortliche benannt werden können.
Der UN-Menschenrechtsrat hat eine Untersuchungskommission bestellt, die etwaige Menschenrechtsverletzungen Russlands in der Ukraine untersuchen soll. 32 der 47 Mitgliedsländer hatten dafür gestimmt, sodass eine absolute Mehrheit zustande kam. Russland und Eritrea stimmten dagegen, China, Kuba und Venezuela enthielten sich. Sofern aus der Organisation eine Beschwerde hervorgeht, wird diese dann im Rahmen des Beschwerdeverfahrens auf ihre Zulässigkeit und Begründetheit hin überprüft, d.h. ob ein systematisches Muster schwerer und sicher nachweisbarer Verletzungen von Menschenrechten und Grundfreiheiten erkennbar ist. Nach Prüfung wird eine zulässige und begründete Beschwerde an den betroffenen Staat weitergeleitet und öffentlich gemacht.
Der UN-Menschenrechtsrat ist u.a. wegen seiner Zusammensetzung umstritten. So gelangten auch Menschenrechte verletzende Staaten in den Besitz einer Stimme im Rat, da sich jedes UN-Mitgliedsland ohne Auswahlkriterien für den Rat bewerben und mit einfacher Mehrheit gewählt werden kann.
Bickenbach, den 04.03.2022
Mitgeteilt von
RAin Änne Dingeldein
Dingeldein • Rechtsanwälte
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