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Überstundenabbau während Krankheit?

Wenn man während des Urlaubs erkrankt, dann ist klar, dass der Urlaub nach Genesung nachgeholt werden kann. Dies entspricht dem Sinn und Zweck des Bundesurlaubsgesetzes - die Erholung. Wie sieht es aber aus, wenn man während des Überstundenabbaus erkrankt?


Beispiel

Wer zum Beispiel an einem Freitag seine angesammelten Überstunden abbauen will und am Freitagmorgen krank aufwacht, möchte im Nachgang zum Chef gehen und Ausgleich für den Tag beantragen - insbesondere, wenn der Freizeitausgleich für den Tag bereits festgelegt, aber noch nicht angetreten wurde.


Der Vergleich mit dem Urlaub hinkt

Sollte anstelle des Abfeierns der Überstunden ein Urlaubstag genehmigt worden sein, ist die Sachlage klar: Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf Ausgleich. Der Vergleich hinkt indes: Man kann den Freizeitausgleich für Überstunden nicht mit dem Urlaub vergleichen, sondern vielmehr mit den arbeitsfreien Wochenenden. Und hier gilt: Wer von Samstagvormittag bis Sonntagabend erkrankt ist und am Montag wieder zur Arbeit gehen kann, erhält auch keinen Ausgleich für das wegen Krankheit verlorene Wochenende.


Fazit

Das bedeutet, dass der vereinbarte, festgelegte und gewährte Freizeitausgleich wegen Krankheit nicht nachholbar ist. Denn bei einem Freizeitausgleich gibt es keine Arbeitsverpflichtung und mithin keinen Anspruch aus Ausgleich an einem anderen Tag.


Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Eine Krankmeldung braucht man dann allerdings auch nicht. Denn eine solche benötigt man nur für einen Arbeitstag - aber nicht für einen freien Tag, an dem man seine Überstunden in Freizeit ausgleicht.



Bickenbach, den 11.10.2022

Mitgeteilt von
RAin Änne Dingeldein
Dingeldein • Rechtsanwälte

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