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Gehört die Kaffeepause zur Arbeitszeit?

Der Weg in die Kaffeeküche ist in den meisten Büros zur Gewohnheit geworden. Dass bezahlte Arbeitszeit ausschließlich an erbrachter Arbeitsleistung zu messen und Pausen hiervon abzuziehen sind, wird daher leger gehandhabt - solange es niemand übertreibt. Erst dann stellen sich Fragen, die juristisch gar nicht so einfach zu beantworten sind: Macht es einen Unterschied, ob der Mitarbeiter den Kaffee nur zubereitet und sodann am Schreibtisch genießt oder sich während des Kaffeegenusses in der Küche mit den Kollegen unterhält? Kommt es dabei auf den Gesprächsinhalt mit den Kollegen an? In welchem Verhältnis stehen die Kaffeepausen zu den Raucherpausen und müssen hier die Mitarbeiter gleichbehandelt werden? Und ist das alles nicht letztlich mit dem Gang aufs Klo zu vergleichen, der trotz Grundbedürfnis auch individuell von unterschiedlicher Dauer sein kann? Zu guter Letzt kann auch in diesem Zusammenhang ein Berührungspunkt zur Pandemie hergestellt werden.


Das Arbeitszeitgesetz

Grundsätzlich gibt es die Erholungspausen, die im Arbeitszeitgesetz vorgeschrieben sind. Die gehören nicht zur Arbeitszeit, und werden in der Regel auch nicht bezahlt. Im Tarifvertrag kann ausnahmsweise eine Bezahlung geregelt sein.


Pause für Raucher und Kaffeetrinker

Alles andere sind keine Pausen, sondern sogenannte Arbeitsunterbrechungen. Das ist erstmal etwas, das der Arbeitgeber gar nicht hinnehmen muss.

Der Arbeitgeber könne also entweder verlangen, dass Arbeitnehmer die verpasste Arbeitszeit nachholen. Oder er kann die Kaffeepausen ganz verbieten. Dieses Prinzip lässt sich auch auf andere Unterbrechungen übertragen - etwa Raucher- oder Bewegungspausen in der Arbeitszeit.


Erholungszeiten bei FFP2-Masken einplanen

Anders sieht es wiederum bei einer Reihe von Tätigkeiten aus, die regelmäßig Unterbrechungen fordern.

So sind etwa bestimmte Erholungszeiten vorgeschrieben, wenn Arbeitnehmer dauerhaft eine FFP2- Maske tragen müssen. Meist wird eine Tragedauer von 75 Minuten empfohlen. Danach sollte es eine Tragepause von 30 Minuten geben. Diese Pausenzeiten zählen dann zur Arbeitszeit und werden in der Regel auch bezahlt.

Fazit

Konkret geht es bei der Frage also darum, zu prüfen, was denn nun zur Arbeitszeit zählt und was nicht: Ist im Arbeitsvertrag oder in der Betriebsvereinbarung geregelt, dass ich die Arbeit unterbrechen darf? Und ist dort auch geregelt, ob diese Zeit bezahlt wird oder nicht?



Bickenbach, den 29.08.2022

Mitgeteilt von
RAin Änne Dingeldein
Dingeldein • Rechtsanwälte

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