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Erbschafts- und Schenkungssteuerfreibeträge

Wird eine Immobilie innerhalb der Familie lebzeitig schenkungsweise übertragen oder von Todes wegen vererbt, kann dies steuerliche Vorteile haben. Ausschlagegebend hierbei ist die familiäre Konstellation.


Ehegatten untereinander

Ehegatten untereinander haben den höchsten Freibetrag über 500.000 Euro. Dies ist sowohl interessant bei Immobilien, die jedem Ehegatten zu jeweils 1/2 gehören als auch bei gemeinschaftlichen Testamenten. Der Freibetrag kann alle zehn Jahre ausgeschöpft werden, es sei denn, der Eigentümer hat sich daran ein Nießbrauch- oder Wohnungsrecht vorbehalten.


Eltern an Kinder bzw. Stiefkinder bzw. Enkelkinder und zurück

Jedes Elternteil hat pro Kind einen Freibetrag über 400.000 Euro, Stiefkinder werden gleichbehandelt. Vorsicht gilt bei notariellen Rückübertragungsvormerkungen: Der Freibetrag von Kindern auf Eltern beträgt lediglich 20.000 Euro.


Großeltern an Enkelkinder

Großeltern genießen bei Übertragungen an ihre Enkelkinder ebenfalls einen Freibetrag über 400.000 Euro, sollten die Eltern vorverstorben sein. Ansonsten beträgt der Freibetrag 200.000 Euro. Bei Übertragungen an Urenkel gilt der Freibetrag über 100.000 Euro.


Großeltern an Enkelkinder

Sämtliche anderen familiären Übertragungen werden wie Übertragungen an Dritte behandelt und genießen einen Freibetrag über 20.000 Euro. In einigen Konstellationen ist daher eine Erwachsenenadoption sinnvoll, die allerdings an einige Voraussetzungen geknüpft ist.



Bickenbach, den 29.03.2021

Mitgeteilt von
RAin Änne Dingeldein
Dingeldein • Rechtsanwälte

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