Rechtsanwalt Günther Dingeldein ist Rechtsanwalt für Arbeitsrecht, Familien- und Erbrecht. Seit 1987 hat er sich als Fachanwalt für Arbeitsrecht auf die Fallbearbeitung von Bestandsschutzstreitigkeiten (d.h. Kündigungen, Kündigungsschutzklagen, Abmahnungen, Aufhebungs- und Abwicklungsverträge) spezialisiert.
Selbstverständlich bearbeitet er in diesem Zusammenhang auch arbeitsrechtliche Fragen, die mit Kündigungen und Kündigungsschutzklagen eng im Zusammenhang stehen, wie z.B. nachvertragliches Wettbewerbsverbot, Karenzentschädigung, Urlaubsabgeltung, Anrechnung von Arbeitslosengeld etc.
Aufgrund seiner mehr als 30jährigen Erfahrung auf diesen arbeitsrechtlichen Themen ist er für Sie genau der richtige Ansprechpartner. Von 1987 bis 1995 durfte er neben dem Titel "Fachanwalt für Arbeitsrecht" auch den Titel "Fachanwalt für Sozialrecht" führen. Nachweisbar kennt er somit die Schnittstellen Arbeitsrecht/Sozialrecht.
Erbrecht
Familienrecht
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Mitgeteilt von
RA Günther Dingeldein
Dingeldein • Rechtsanwälte
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