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Der Chef trifft keine Zielvereinbarung - was nun?

Der jährliche Bonus muss - sofern er leistungsorientiert ist - an Ziele knüpfen, die zuvor zwischen Mitarbeiter und Vorgesetzen vereinbart werden müssen. Man könnte meinen, dass sich das aus der Natur der Sache ergibt - dennoch bleiben die Zielvereinbarungen häufig aus. Was dann?

Schadensersatzanspruch

Ohne Zielvereinbarung kann der Mitarbeiter nicht wissen, welche Ziele er für die Auszahlung des vereinbarten Bonus erreichen muss. Die höchstrichterliche Rechtsprechung spricht dem Mitarbeiter daher einen Schadensersatzanspruch in Höhe des vollen Bonus zu, sofern der Vorgesetzte es versäumt hat, eine solche Zielvereinbarung rechtzeitig zu Beginn des Geschäftsjahres zu treffen.

Beweispflicht

Doch Vorsicht: Der Mitarbeiter sollte nachweisbar seinen Vorgesetzen auch zu einer solchen Zielvereinbarung aufgefordert haben. Kann er dies nicht nachweisen, steht ihm auch kein Schadensersatzanspruch zu.

Fazit

Der Vorgesetzte tut gut daran, sich an die vertragliche Vereinbarung zu halten und mit dem Mitarbeiter eine Zielvereinbarung rechtzeitig vor Beginn des Geschäftsjahres zu treffen, sodass jeder weiß, wie der Bonus erarbeitet werden kann.

Der Mitarbeiter tut gut daran, den Vorgesetzten hieran zu erinnern, um später erfolgreich Schadensersatzansprüche geltend machen zu können.



Bickenbach, den 12.03.2024

Mitgeteilt von
RAin Änne Dingeldein
Dingeldein • Rechtsanwälte

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