Urteile Erbrecht



"Testament errichten? Nicht ohne meinen Anwalt!"

Wozu ein Testament dient und wie man es errichtet, ist vielen Menschen geläufig - sei es, weil Freunde, Angehörige oder der Steuerberater "wissen, wie es geht" oder weil man sich im Internet kundig gemacht hat. Ein "ganz einfaches" Testament zu verfassen, trauen sich deshalb viele zu und sparen sich daher den Gang zum Anwalt. Dabei bergen die vermeintlich unproblematischsten Verhältnisse oft die größten rechtlichen Fallstricke.

Dass man mit seinem Tod nicht nur sein Hab und Gut sondern auch seine Schulden vererbt, ist allgemein bekannt. In welchem Umfang dem Erben Pflichten und Haftungsrisiken durch Pflichtteilsansprüche naher Angehöriger, erbschaftssteuerliche Ansprüche, übergegangene Unterhaltsansprüche, sozialrechtliche Erstattungsansprüche, geerbte Gesellschaftsanteile, etc. entstehen können, machen sich viele Erblasser dennoch selten klar. Gar zu oft stehen die Erben am Ende ganz anders da als vom Erblasser gewollt. Konflikte unter den bedachten Personen sind dann vorprogrammiert.

Die wohl wichtigste Funktion eines Testaments ist Streit unter den Erben zu verhindern. Wer testieren will, muss hierzu nicht nur seine Ziele klar definieren, sondern auch um die rechtlichen Risiken der eigenen Situation wissen. Man muss seine Absichten am Ende zudem korrekt in sein Testament "übersetzen". Das erfordert eine präzise und juristisch eindeutige Sprache. Nichts ist im Erbrecht konfliktträchtiger als die Auslegung missverständlicher Testamente!

Mitgeteilt von
RA Martin Wahlers
(Fachanwalt für Familienrecht und Fachanwalt für Erbrecht)
Dingeldein • Rechtsanwälte

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