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Das BAG stärkt den Equal Pay - Grundsatz

Frauen werden ab sofort davon profitieren, wenn ihre männlichen Kollegen das Gehalt besser verhandeln - nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts darf vom Equal Pay - Grundsatz auch dann nicht abgewichen werden, wenn einer mehr Gehalt fordert und der Arbeitgeber dem nachgibt.


Das Urteil

Eine Frau hat auf Zahlung der Differenzbeträge zum Gehalt des männlichen Kollegen sowie auf Entschädigung geklagt und damit höchstrichterlich Recht bekommen, wie das BAG in seinem Urteil vom 16.01.2023 - AZ: 8 AZR 450/21 festhält. Die Klägerin hat eine Gehaltsnachzahlung und eine Entschädigung zugesprochen bekommen.


Der Fall

Die Klägerin hatte mit dem Unternehmen im Jahr 2017 als Vertriebsmitarbeiterin einzelvertraglich ein Gehalt in Höhe von 3.500 Euro brutto vereinbart. Ein Kollege, der auch im Jahr 2017 als Vertriebsmitarbeiter eingestellt wurde, hatte das damalige Gehaltsangebot des Unternehmens in Höhe von ebenfalls 3.500 Euro brutto abgelehnt und letztlich mit dem Unternehmen ein Gehalt in Höhe von 4.500 Euro brutto verhandelt.


Die Entscheidung

Das beklagte Unternehmen argumentierte, dass der männliche Kollege nur zu dem höheren Gehalt bereit gewesen wäre, den Job anzunehmen, während sich die Klägerin mit dem angebotenen Gehalt zufrieden gegeben hatte. Das Interesse des Unternehmens an der Mitarbeitergewinnung rechtfertige die Gehaltsunterschiede. Doch das BAG erkannte nicht das Kriterium der Mitarbeitergewinnung als entscheidend an, sondern sah den Fokus in der Benachteiligung der Klägerin als Frau. Es begründete sein Equal Pay - Urteil damit, dass das Unternehmen nicht zu beweisen vermochte, dass das höhere Grundgehalt des männlichen Kollegen auf dessen Verhandlungsgeschick zurückzuführen sei und ging daher davon aus, dass das höhere Gehalt allein auf das Geschlecht zurückzuführen war - was diskriminierend ist.


Fazit

Verhandlungsgeschick allein ist kein Grund mehr für Gehaltsunterschiede. Das Diskriminierungsverbot wegen des Geschlechts und damit Equal Pay sind in Deutschland im AGG, im EntgTranspG und in Europa im AEUV geregelt. Dass der Equal Pay - Grundsatz viel weitreichender als die Gehaltsunterschiede zwischen Männern und Frauen ist, beweist der EuGH mit seinem Urteil vom 15.12.2022 - AZ: C-311/21: Hier entschied er, dass Leiharbeitnehmer nur dann schlechter bezahlt werden dürfen als Stammbeschäftigte, wenn diese Ungleichbehandlung im Tarifvertrag ausgeglichen wird.



Bickenbach, den 21.02.2023

Mitgeteilt von
RAin Änne Dingeldein
Dingeldein • Rechtsanwälte

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