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Anspruch auf Arbeitslosengeld während vorübergehender Aufnahme einer Tätigkeit

Während des Bezugs von Arbeitslosengeld kann es passieren, dass ein Job vermittelt wird, in dem man schlechter verdient als im vorangegangenen. Viele Betroffenen scheuen die vorzeitige Aufnahme einer solchen schlechter bezahlten Tätigkeit aus der Angst heraus, dass hierdurch ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld erlischt und ein neuer Anspruch dann mit einem entsprechend niedrigeren Arbeitslosengeldbezug entsteht. Auch wegen einer möglichen Kürzung der Bezüge treffen viele Betroffenen die Entscheidung, während der Arbeitslosigkeit keiner gut bezahlten Tätigkeit nachzugehen. Beides ist jedoch nicht immer zu befürchten.


Aufnahme einer Tätigkeit weniger als zwölf Monate

Der Anspruch auf Arbeitslosengeld lebt in gleicher Höhe wieder auf, sollte die bestehende Arbeitslosigkeit durch Aufnahme einer weniger als zwölf Monate dauernden versicherungspflichtigen Tätigkeit unterbrochen werden, da dann in der Regel kein neuer Anspruch auf Arbeitslosengeld entstanden ist.

Arbeitet man allerdings während dieser Zeit in Vollzeit, steht man den Vermittlungen der Agentur nicht zur Verfügung mit der Konsequenz, dass man sich rechtzeitig erneut arbeitslos melden muss, um eine Sperrzeit zu vermeiden.


Keine Kürzung der Bezüge bei ehrenamtlicher Tätigkeit

Auch würden die Bezüge nicht gekürzt werden, sofern man weniger als 15 Stunden wöchentlich arbeitet und die Freibetragsgrenze in Höhe von 165 Euro monatlich nicht überschreitet.

Anrechnungsfrei ist darüber hinaus ebenfalls eine Aufwandsentschädigung i.S.d. § 3 Nr. 26 S. 1 EStG für ehrenamtlich tätige Personen bis zu einer Höhe von insgesamt 2.400 Euro jährlich, sofern diese steuerfrei ist. Dies ist zwar gesetzlich nicht geregelt, wurde wohl aber in den internen Verwaltungsvorschriften der Bundesagentur für Arbeit geregelt. Diese sollte auch rechtmäßig sein, da sich die ehrenamtliche Tätigkeit nicht auf die Verfügbarkeit auswirkt.



Bickenbach, den 22.09.2021

Mitgeteilt von
RAin Änne Dingeldein
Dingeldein • Rechtsanwälte

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