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Was geschieht mit dem Erbe nach einer Scheidung?

Grundsätzlich gilt, dass dem Ehegatten ein besonderes Erbrecht neben den anderen Erben eingeräumt wird. Wird die Ehe jedoch geschieden, verfällt das gesetzliche Erbrecht des Ehegatten und das gemeinsame Testament der Eheleute ist nicht mehr wirksam.

Verstirbt ein Partner während des Scheidungsverfahrens und hat der Verstorbene die Scheidung eingereicht oder dem Antrag des Partners zugestimmt, erlischt der Erbanspruch der überlebenden Person ebenfalls. Sollte jedoch der verbleibende Partner die Scheidung eingereicht und der Verstorbene der Scheidung noch nicht zugestimmt haben, bleibt das volle Erbrecht bestehen, als hätte die Ehe weiter Bestand gehabt.

Kompliziert wird in der Situation, wenn ein Partner nach der Scheidung stirbt und gemeinsame Kinder das Erbe erhalten. Stirbt dann eines der Kinder, fällt ansich ein Teil des geerbten Vermögens auf den geschiedenen Ex-Partner zurück. Bestand zwischen den Eheleuten jedoch der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft, so kann kein Ausgleich auf Zugewinn des überlebenden Partners erfolgen oder der üblichen Erhöhung des Erbteils um ein Viertel.

Bei Erbschaften sollten sich Ehepartner insbesondere dann ausführlich beraten lassen, wenn es sich um mehrere Erben und komplexere Beziehungen der Familienmitglieder handelt. Der Anwalt Ihres Vertrauens hilft, Unklarheiten bei den vielen Sonderfällen aus dem Weg zu räumen und jedem Ehegatten zu seinem Recht zu verhelfen.

Mitgeteilt von
RAin Änne Dingeldein
Dingeldein • Rechtsanwälte

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