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Was das KUG mit Urlaubsgeld und Provision macht.

Erklärt man sich als Arbeitnehmer mit der Anordnung von Kurzarbeit einverstanden, hat das nicht nur zur Folge, dass für diese Dauer das Gehalt gekürzt wird. Welche Sonderzahlungen vom Kurzarbeitergeld betroffen sind und welche nicht, ergibt sich entweder aus der vertraglichen Vereinbarung oder aus ständiger Rechtsprechung.


KUG und Urlaubsanspruch

Während der Kurzarbeit kann sich auch der Urlaubsanspruch entsprechend der verkürzten Arbeitszeit reduzieren. Dies ist jedenfalls bei einer Reduzierung der Arbeitszeit auf Null der Fall.

Verkürzt sich der Urlaub bei Kurzarbeit? Ansonsten ist ausschlaggebend, ob der Arbeitnehmer weiterhin wöchentlich die gleiche Anzahl an Tagen zur Arbeit erscheint und lediglich die Stunden reduziert werden, oder ob sich die Wochenarbeitstage verändern.

Bleibt es beispielsweise bei einer fünf-Tage-Woche und reduzieren sich die wöchentlichen Arbeitsstunden um die Hälfte, konkret erscheint der Arbeitnehmer lediglich halbtags, aber nach wie vor fünf Tage die Woche, bleibt der arbeitsvertragliche Urlaubsanspruch gleich. Die Kurzarbeit ändert hieran nichts.

Reduziert sich die Wochenarbeitszeit hingegen beispielsweise von einer fünf- auf eine zwei-Tage-Woche, verringert sich auch der Jahresurlaubsanspruch entsprechend.

Tipp: Die Reduzierung des Urlaubsanspruches während KUG kann vertraglich ausgeschlossen werden. Arbeitnehmer sind gut beraten, wenn Sie vor der Unterzeichnung die Änderungsvereinbarung juristisch überprüfen lassen.

Arbeitgeber sind gut beraten, wenn sie sich berechnen lassen, ob eine entsprechende Klausel, die den Mitarbeitern zugute kommt, letztlich aufgrund der während der Corona-Krise geltenden Regelung, dass das Arbeitsamt sämtliche Sozialversicherungsabgaben übernimmt, überhaupt finanziell ins Gewicht fällt.


KUG und Urlaubsgeld

Vom Urlaubsanspruch zu unterscheiden ist das Urlaubsgeld, das eine Sonderleistung darstellt und regelmäßig als zusätzliches Gehalt im Sommer ausgezahlt wird. Wird bei Kurzarbeit Urlaubsgeld gezahlt? Ist ein solches arbeitsvertraglich vereinbart oder hat der Arbeitgeber in der Vergangenheit immer Urlaubsgeld ausgezahlt, dann gilt grundsätzlich, dass der Arbeitnehmer auch während der Kurzarbeit dieses Urlaubsgeld weiterhin erhält.

Tipp: Ein Blick in den Arbeitsvertrag hilft, zu erkennen, ob sich der Arbeitgeber die Friedlichkeit dieser Leistung vorbehalten hat. Dann kann er diese Sonderzahlung einstellen.

Arbeitgeber sind gut beraten, wenn sie bei dem Aufsetzen einer Individualvereinbarung über Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld eine Regelung treffen.


KUG und Provision

Wird bei Kurzarbeit Provision gezahlt? Anders verhält es sich mit Provisionen, da sie anders als vorgenannte Einmalzahlungen monatlich ausgekehrt werden und somit einen Bestandteil des Gehalts darstellen. Dies hat zur Folge, dass die Provision, die häufig den Hauptbestandteil des Gehalts für Außendienstler ausmacht, während der Kurzarbeit massiv gekürzt werden kann.

Tipp: Informieren Sie sich über die genaue Berechnung. Maßgeblich ist dabei die Durchschnittsprovision der letzten drei Monate.

Richtig kompliziert wird es, wenn das Arbeitsverhältnis noch keine drei Monate bestanden hat. Arbeitgeber sind gut beraten, sich sowohl eine Fachanwalt für Arbeitsrecht als auch einen Fachanwalt für Steuerrecht zu Rate zu ziehen.



Bickenbach, den 22.04.2020

Mitgeteilt von
RAin Änne Dingeldein
Dingeldein • Rechtsanwälte

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