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Erst Trennung, dann Scheidung

Bevor sich ein Ehepaar scheiden lassen kann, muss es zunächst einmal mindestens ein Jahr getrennt gelebt haben. Denn das Gesetz setzt für eine Scheidung voraus, dass die eheliche Lebensgemeinschaft aufgehoben und nicht wieder zu erwarten ist. Dabei berücksichtigt es, dass die Ehe grundgesetzlich geschützt ist. Viele Gerichte legen daher besonderen Wert auf das Trennungsjahr und geben einer Scheidung nur statt, wenn beide Partner unabhängig voneinander glaubhaft versichert haben, innerhalb dieser Zeit getrennt "von Tisch und Bett" gelebt haben.


Die Trennung

Trennung bedeutet daher, dass beide Ehepartner getrennte Wege voneinander gehen. Wenn es sich ein Paar wirtschaftlich nicht leisten kann, dass der eine Partner aus der ehegemeinsamen Wohnung auszieht, müssen sie zumindest nachweisen, dass sie unterschiedliche Lebensmittelpunkte für mindestens ein Jahr gehabt haben. Konkret meint das, dass der eine dem anderen nicht mehr die Wäsche gewaschen oder das Essen gekocht hat und dass beide in getrennten Schlafzimmern nächtigen.


Die Scheidung

Die Scheidung kann von einem Ehepartner schon nach einem Jahr Trennung eingereicht werden, soweit der andere Ehepartner der Scheidung sodann zustimmt.

Tut er dies nicht, wird die Zerrüttung der Ehe nach drei Jahren Trennung unwiderlegbar vermutet.

Ausnahmsweise kann bereits vor einem Jahr Trennung der Scheidungsantrag gestellt werden, wenn ein Härtefall vorliegt, z.B. häusliche Gewalt gegen den Partner oder die Kinder oder finanzielle Ruinierung und somit wirtschaftliche Gefährdung der gesamten Familie durch z.B. Spielsucht.

präsentiert von Kanzlei Dingeldein Rechtsanwälte

Mitgeteilt von
Jane Dingeldein
Dingeldein • Rechtsanwälte

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