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Entschädigung nur bei nachgewiesenem Impfschaden

Die Impfung von AstraZeneca wurde nunmehr auch in Deutschland gestoppt, da ein Zusammenhang bestehen könnte mit einer Begünstigung von Blutgerinnseln im Gehirn. Was kann man tun, wenn man selbst Opfer einer Nebenwirkung ist?


Anspruch auf Entschädigung

Wer einen sogenannten Impfschaden erleidet, erhält eine Entschädigung. Dieser Anspruch kann gegen den Staat geltend gemacht werden.


Voraussetzung für den Anspruch

Als Voraussetzung für die Durchsetzung des Anspruchs muss allerdings die Impfung als Ursache für die eingetretene Erkrankung feststehen. Der Geschädigte ist darlegungs- und beweispflichtig.


Anspruch auf Entschädigung

LSG Niedersachsen-Bremen v. 28.01.2021 - AZ: L 10 VE 11/16


Anspruch auf Entschädigung

Nach neuester Rechtsprechung reicht die bloße Möglichkeit der schädlichen Wirkung eines Impfstoffs nicht aus. Vielmehr muss der Zusammenhang zwischen der Impfung und der Schädigung nach medizinisch gesicherten Erkenntnissen feststehen. Das heißt, dass ein Gutachten genau diesen Zusammenhang zweifellos bestätigen muss.


Fazit

Das Erleiden einer Schädigung ist für den Betroffenen unabhängig von der Ursache ein schwerer Schicksalsschlag. Er steht jedoch wie bei sämtlichen Entschädigungsansprüchen in der vollen Darlegungs- und Beweislast. Nicht selten ist das Ergebnis eines medizinischen Gutachtens kein zweifelsfreies. Zudem wird die Höhe der Entschädigung in Deutschland verhältnismäßig knausrig ausfallen.



Bickenbach, den 16.03.2021

Mitgeteilt von
RAin Änne Dingeldein
Dingeldein • Rechtsanwälte

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