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Die Patientenverfügung

Eine Patientenverfügung ist eine vorsorgliche schriftliche Erklärung für die gefürchtete Situation, dass man wegen eines Unfalles oder aus anderen Gründen nicht mehr imstande ist, seinen Willen zu äußern. Die Verfügung bezieht sich dabei auf medizinische Maßnahmen wie ärztliche Heileingriffe und erklärt, unter welchen Umständen man keine weitergehende Behandlung mehr wünscht.


Warum und Wann?

Die Verfassung einer Patientenverfügung sollte nicht nur von älteren Menschen vorgenommen werden, sondern wird auch den jungen Leuten angeraten. Da der Inhalt im Widerspruch zum hippokratischen Eid stehen kann, den die behandelnden Ärzte geschworen haben, ist es von äußerster Wichtigkeit, dass die schriftliche Verfügung rechtswirksam verfasst wird.


Die aktuellste Rechtsprechung

Bundesgerichtshof
Urteil vom 06.07.2016, Az.: XII ZB 61/16

Dies unterstreicht ganz besonders das kürzlich ergangene Urteil des Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 06.07.2016, Az.: XII ZB 61/16). Die Patientin hatte zwar eine Patientenverfügung, diese wurde jedoch vom Gericht für unwirksam erklärt mit der Folge, dass sie nicht angewandt wurde. Sie sei zu "unbestimmt" gewesen - das ist der häufigste Streitpunkt. Die Behandelte hatte erklärt, dass keine lebensverlängernden Maßnahmen getroffen werden sollen bei schweren Schäden. Die Patientin erlitt einen Hirnschaden. Der BGH entschied, dass es unklar sei, ob hierunter ein schwerer Schaden zu verstehen sei. Außerdem sei streitig, was genau unter lebensverlängernden Maßnahmen falle.


Derzeit: konkrete Benennung essentiell

Es ist daher anzuraten, sich nicht nur von einem Arzt hinsichtlich der medizinischen Möglichkeiten im Krankheitsfalle aufklären, sondern diese juristisch präzise von einem Anwalt seines Vertrauens formulieren zu lassen. Im vorliegenden Fall wäre man auf Nummer sicher gegangen, wenn man alle lebensverlängernden Maßnahmen konkret benannt hätte, z.B. künstliche Beatmung, künstliche Ernährung, Defibrilation, etc. Dasselbe gilt auch für Krankheiten bzw. Behandlungssituationen gelten, in denen diese Maßnahmen nicht mehr gewünscht sind.


Wirksam oder unwirksam?

Hier läuft man zwar der Gefahr, dass eine Möglichkeit vergessen wird, aufzuzählen, weswegen die frühere Rechtsprechung zu spezifische Angaben vermieden wissen wollte. Das kann die Patientenverfügung aktuell allerdings zu Fall bringen.


Was, wenn nicht?

Liegt keine Patientenverfügung vor, hat der behandelnde Arzt im Zweifel bis zum Hirntod lebenserhaltende Maßnahmen zu ergreifen. Oder es wird ein fremder objektiver gerichtlicher Betreuer bestellt, der über sein Leben und seinen Tod entscheidet. Auch wenn es schwerfällt, sich als gesunder Mensch in eine solche Situation hineinzuversetzen, sollte man daher frühzeitig für sich eine individuelle Entscheidung treffen, ab welchem Zeitpunkt im Falle einer lebensbedrohenden Erkrankung auf eine mögliche Behandlung verzichtet oder eine begonnene Behandlung beendet werden soll.


Die Erleichterung der Angehörigen

Für den behandelnden Arzt ist die Patientenverfügung ein wichtiges Indiz für den mutmaßlichen Willen des Behandelten, sofern er nicht mehr imstande ist, diesen zu äußern. Er hat sich an die Wünsche und Werte, die in der Patientenverfügung festgehalten sind, zu halten, sofern keine Unklarheiten darüber bestehen. Auch für die Angehörigen kann es eine Erleichterung darstellen, wenn sie nicht für jemand anderes eine Entscheidung treffen müssen, sondern der Wunsch des Kranken schriftlich fixiert ist.


Inhalt der Regelungen: passive und indirekte Sterbehilfe

Mit einer Patientenverfügung können sowohl Maßnahmen der passiven als auch indirekten Sterbehilfe gefordert werden. Es kann also bestimmt werden, dass lebenserhaltende Maßnahmen unterlassen werden sollen oder schmerzlindernde Medikamente verabreicht werden, die sich lebensverkürzend auswirken.


Grenzen der Regelungen: aktive Sterbehilfe

Es kann indes nicht verfügt werden, dass der behandelnde Arzt aktive Sterbehilfe betreibt, also den Behandelnden im Falle einer unheilbaren Erkrankung mit großen Schmerzen tötet. Das ist bisher illegal in Deutschland und verletzt das geltende Recht.


Geltungsdauer

Die Patientenverfügung ist nur für die Situation da, dass man seinen Willen nicht mehr äußern kann. Das kann der Fall sein, wenn man bewusstlos ist oder im Koma liegt, aber auch dann, wenn man aus altersbedingten oder psychischen Gründen nicht mehr in der Lage ist, seine Angelegenheiten selbst zu regeln. Solange man dazu noch imstande ist, gilt, was man sagt - auch wenn man bereits eine schriftliche Verfügung abgefasst haben sollte und sich daraus Gegenteiliges ergibt. Der in der Patientenverfügung beurkundete Wille kann also jederzeit rückgängig gemacht werden.

Mitgeteilt von
RAin Änne Dingeldein
Dingeldein • Rechtsanwälte

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