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Die Gütergemeinschaft unter Ehegatten

Soll der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft nicht bestehen, muss das Ehepaar vertraglich eine andere Reglung treffen. Eine von vielen Möglichkeiten ist die Gütergemeinschaft. Sie ist das Gegenteil der Gütertrennung. Grundsätzlich steht danach alles, was der eine Ehegatte mit in die Ehe bringt, auch im Eigentum des anderen.

Streitig ist dann häufig im Rahmen der Scheidung, wem was zugeordnet werden soll.

präsentiert von Kanzlei Dingeldein Rechtsanwälte

Mitgeteilt von
Jane Dingeldein
Dingeldein • Rechtsanwälte

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