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Der Erbvertrag

Der Erbvertrag bindet die Vertragsparteien bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses und nicht erst mit dem Tod des Erblassers. Er muss notariell beurkundet werden.

Im Rahmen eines Erbvertrages setzt man bestimmte Pflichten oder Auflagen auf. Viele Eltern haben z.B. genaue Vorstellungen, was ihre Pflege im Alter anbelangt. Dies kann hier schriftlich festgehalten werden. Aber auch eine vorweggenommene Schenkung und damit einhergehende mögliche Verpflichtungen zwischen den Kindern können hier vertraglich bestimmt werden.



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Mitgeteilt von
RAin Änne Dingeldein
Dingeldein • Rechtsanwälte

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