ARTIKEL
Der Erbschein

Der Erbschein dient dem Nachweis für gewisse Geschäfte, dass diese auch vom Erben getätigt werden.

Hinterlegt der Erblasser sein Testament beim Nachlassgericht, erhalten die Erben automatisch mit dem Tode des Erblassers einen Erbschein.

Die Beantragung eines Erbscheins ist entweder beim Notar oder beim Nachlassgericht (Amtsgericht) möglich. Liegt dem Antragsteller kein Testament vor, muss er entsprechende Dokumente vorlegen können, aus denen sich die Stellung des gesetzlichen Erben ergibt. Das sind z.B. Heiratsurkunde, Geburtsurkunde und Sterbeurkunde des Erblassers und Erben.



Mitgeteilt von
RAin Änne Dingeldein
Dingeldein • Rechtsanwälte

Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.



ZUM THEMA: