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Der Ehevertrag

Ist das Vermögen des einen Ehepartners auffällig höher als das des anderen oder bringt der eine Ehepartner z.B. einen Betrieb mit in die Ehe, kann es ratsam sein, jenseits des Gesetzes vertragliche Regelungen zu vereinbaren. Der Ehevertrag muss notariell beurkundet werden und kann jederzeit, auch während der Ehe, geschlossen werden.

Zumeist wird eine modifizierte Zugewinngemeinschaft vereinbart, die Modifizierung kann dann ganz nach den individuellen Bedürfnissen des Paares getroffen werden. Hier können verschiedene gesetzliche Regelungen, wie z.B. der Versorgungsausgleich, einvernehmlich ausgeschlossen werden.

Es ist jedoch Vorsicht geboten: Benachteiligt der Ehevertrag einen Ehegatten übermäßig, kann er sittenwidrig und mithin nichtig sein.

präsentiert von Kanzlei Dingeldein Rechtsanwälte

Mitgeteilt von
Jane Dingeldein
Dingeldein • Rechtsanwälte

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