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Kein automatisches Sorgerecht für unverheiratete Väter - ein Kommentar zum neuesten Gesetzesentwurf und zur Institution Ehe

Verliebt, verlobt, verheiratet, geschieden - nach dieser Reihenfolge funktioniert auch nach wie vor das Gesetz und diverse damit einhergehenden Ansprüche - wie Unterhalt, Umgangsrecht, Versorgungsausgleich, Rente oder Pflege, um nur einige Beispiele zu nennen. Wann man Verpflichtungen eingeht, ohne sich deren bewusst zu sein und wann das Prinzip "mitgehangen mitgefangen" wirklich Sinn ergibt.


Wann die Ehe mehr als nur ein romantisches "Ja" ist und auch keine Gütertrennung daran etwas ändert

Geht man den Bund fürs Leben ein, verpflichtet man sich, ohne Wenn und Aber. Zwar gibt es schon längst keinen nachehelichen Unterhalt mehr, was als Emanzipierung der Frau verkauft wird, in der Realität aber für viele Alleinerziehende - Mann wie Frau - bedeutet, an der Armutsgrenze zu leben. Doch hält die Ehe, verpflichtet man sich im Alter gegenüber dem Staat, für Pflegeleistungen aufzukommen, und das kann teuer werden. Da hilft auch keine Gütertrennung hinweg. Und auch schon in jungen Jahren verlangt die Bank für den Kredit zum Hausbau beide Unterschriften - egal, welchen notariellen Vertrag man miteinander geschlossen hat. Es gibt selten einen Vertrag, in dem man sich verpflichtet, fortan sämtliche Entscheidungen von einer weiteren abhängig zu machen, dessen sollte man sich vor der Hochzeit bewusst sein.


Ehevertrag als Lösung?

Natürlich kann man notariell regeln, was als persönlich empfundenes Ungleichgewicht ausgeglichen werden soll. Sinn macht ein Ehevertrag vor allem dann, wenn ein Partner selbstständig ist - und zwar, um den anderen vor einer möglichen Insolvenz zu schützen. Sicherlich kann man vertraglich auch dezidiert regeln, wem was gehört - diese Liste muss dann aber auch das ganze Leben durchgezogen werden, sonst hat sie nur Geld gekostet. Wenn man zum zweiten Mal verheiratet ist und jeder Kinder aus erster Ehe hat, die bereits aus dem Haus sind, dann kann die Perspektive auf die Ehe schon einmal anders sein als wenn man ein gemeinsames Leben aufbaut und der Hausmann bzw. die Hausfrau auf seine bzw. ihre Rente nicht verzichten möchte, während der andere Karriere macht. Es gibt individuelle Lebensmuster, die eine vertragliche Regelung erfordern können, in den meisten Fällen regelt allerdings schon der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft das Wesentliche - so nämlich unter anderem einen Versorgungsausgleich im Falle der Scheidung sowie die Trennung von Erwirtschaftetem und Erbschaften. Ein Ehevertrag sollte letztlich auch immer steuerrechtlich unter die Lupe genommen werden.


moderne Familienkonstellation: verliebt - Kinder - Eigenheim als Alternative?

Ob man diese ganzen Verpflichtungen zu zweit eingehen möchte und ob man sich im Alter nach einer glücklichen Ehe rein aus finanzieller Motivation zu einer Scheidung durchringen kann, ist Geschmacksache. Spannend wird es erst dann, wenn Kinder mit ins Spiel kommen. Ist man bis dahin nicht verheiratet, fängt die Rennerei zu den Behörden an, denn der Vater muss die Vaterschaft extra anerkennen, damit er mit Entscheidungen treffen kann - übrigens auch für seine Lebensgefährtin, sollte ihr etwas zustoßen. Und nein, der neueste Gesetzesentwurf sieht nicht etwa vor, dass damit dann auch automatisch das Umgangs- und Sorgerecht fürs gemeinsame Kind einhergeht. Hier hat die Mutter nach wie vor ein Zustimmungsrecht und wenn es zwischen dem Paar kriselt, muss er vors Gericht, wo das allgemeine Prozessrisiko auf ihn wartet. Auch wenn dem einen Partner etwas zustößt, gibt es weder Witwenrente für den anderen, noch Waisenrente für die Kinder. Diese staatliche Stütze erfahren nämlich nur diejenigen, die sich standesamtlich trauen lassen.


Fazit

Ganz platt gesagt macht die Institution Ehe einfach dann Sinn, wenn eine Familie daraus werden soll. Einen Plan B gibt es auch hier wie immer im Leben für jeden Lebensabschnitt, aber er ist dann möglicherweise mit mehr Hürden verbunden.



Bickenbach, den 01.09.2020

Mitgeteilt von
RAin Änne Dingeldein
Dingeldein • Rechtsanwälte

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