Der Auflösungsantrag ist ein Antrag des Arbeitnehmers oder des Arbeitgebers auf Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch das Arbeitsgericht gegen Zahlung einer angemessenen Abfindung (§9, 10 KSchG). Das Gericht legt nach seinem Ermessen die Höhe der Abfindung fest.
Die Voraussetzung für einen Auflösungsantrag ist, dass die Kündigung sozial nicht gerechtfertigt ist (§1 KSchG) und zusätzlich Gründe vorliegen, die eine weitere vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber nicht möglich erscheinen lassen.
Diese Gründe für einen Auflösungsantrag müssen schwerwiegend sein:
Die Gründe für den Auflösungsantrag können schon zum Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung vorgelegen haben oder aber später im Kündigungsschutzverfahren entstanden sein. Entscheidender Beurteilungszeitpunkt ist der der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz.
Voraussetzungen des Auflösungsantrags:
Die Rechtsprechung verlangt eine Zwei-Stufen-Prüfung:
Mitgeteilt von
Alexa Kälberer, Wirtschaftsjuristin
Dingeldein • Rechtsanwälte
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