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Adoption von Kindern und Erwachsenen

Was viele nicht wissen: Adoptiert werden können sowohl Kinder als auch Erwachsene. Beide Möglichkeiten haben ganz unterschiedliche Motive.


Kindesadoption

Ist ein Ehepaar kinderlos, besteht die Möglichkeit, ein minderjähriges Kind aus dem In- oder Ausland zu adoptieren. Hierfür muss mindestens ein Partner 25 Jahre alt und geschäftsfähig sein. Das Höchstalter ist indes gesetzlich nicht festgelegt.

Der Adoptionsantrag bedarf der notariellen Beurkundung und der Prüfung durch das zuständige Familiengericht. Erfordernis ist das Bestehen oder Entstehen eines Eltern-Kind-Verhältnisses, ein Verwandtschaftsverhältnis entsteht indes nicht.


Erwachsenenadoption

Die Erwachsenenadoption von entfernteren volljährigen Familienangehörigen ist meist unbekannt, birgt aber steuerrechtliche Vorteile. Es gelten die gleichen gesetzlichen Voraussetzungen wie für die Kindesadoption.

Wesentliches Erfordernis ist auch hier das Bestehen oder Entstehen eines Eltern-Kind-Verhältnisses. Die Ausnutzung eines erbschaftssteuerlichen Freibetrages zwischen z.B. dem Erblasser und seinem bedachten Onkel und der niedrigen Steuerklassen ist ein Nebenmotiv, das für sich genommen zwar noch nicht für eine Adoption ausreicht, aber legal ist.

präsentiert von Kanzlei Dingeldein Rechtsanwälte

Mitgeteilt von
Jane Dingeldein
Dingeldein • Rechtsanwälte

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