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AU-Bescheinigung wegen Verdachts auf Corona jetzt auch telefonisch

Die Coronakrise zieht zahlreiche Gesetzesänderungen mit sich, um diverse Verfahren zu vereinfachen und so auf die angespannte Zeit, die mit etlichen Einschränkungen einhergeht, situationsgemäß zu reagieren.

Daher wurden nun auch die Regelungen zur Krankschreibung bundesweit gelockert. Patienten, die leichte Symptome der oberen Atemwege realisieren und so einen Verdacht auf Corona hegen, können ab sofort Ihren Arzt aufgrund der Kontaktsperre auch telefonisch kontaktieren und nach erfolgter Ferndiagnose eine Bescheinigung auf Arbeitsunfähigkeit für bis zu 14 Tagen ausgestellt bekommen. Aktuell muss für eine Krankschreibung daher keine Arztpraxis mehr vor Ort aufgesucht werden. Diese Regelung gilt vorerst bis zum 23.06.2020.

Bickenbach, den 25.03.2020

Mitgeteilt von
RAin Änne Dingeldein
Dingeldein • Rechtsanwälte

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