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Die sieben Punkte, die -mindestens- im Aufhebungsvertrag stehen sollten:

Der Aufhebungsvertrag sollte in jedem Fall individuell mit dem Arbeitgeber ausgehandelt werden und mindestens die folgenden sieben Punkte beinhalten:

  1. Zeitpunkt: Wann genau endet das Arbeitsverhältnis? Hier sollte unbedingt die ordentliche Kündigungsfrist beachtet werden, da ansonst eine Sperrzeit bei der Arbeitsagentur droht.
  2. Begründung: Warum trennen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer? Dient der Aufhebungsvertrag zur Vermeidung einer Kündigung, kann so trotz der Mitwirkung an der Beendigung des Arbeitsverhältnisses bestenfalls eine Sperrzeit bei der Arbeitsagentur vermieden werden.
  3. Arbeitszeugnis: Welche Benotung erhält der Arbeitnehmer für seine Arbeitsleistung und Verhalten? Bis wann wird ein Zwischenzeugnis ausgestellt und was genau sollte im Endzeugnis stehen?
  4. Freistellung: Muss der Arbeitnehmer bis zum letzten Arbeitstag anwesend sein oder wird er für die restliche Zeit unwiderruflich unter Fortzahlung der Bruttomonatsvergütung freigestellt?
  5. Vergütung: Hat der Arbeitnehmer trotz seines Ausscheidens Anspruch auf Sonderzahlungen wie Prämien oder Weihnachtsgeld?
  6. Urlaub: Wie werden bestehende Urlaubsansprüche abgegolten beziehungsweise durch eine Freistellung erfüllt?
  7. Abfindung: Ob und in welcher Höhe der Arbeitnehmer eine Abfindung erhält, ist oft die wichtigste Frage bei den Verhandlungen um einen Aufhebungsvertrag und reine Verhandlungssache. Hier sollte man sich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden.


Bickenbach, den 10.12.2020

Mitgeteilt von
RAin Änne Dingeldein
Dingeldein • Rechtsanwälte

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