ARTIKEL

Der Wohnvorteil im Unterhaltsrecht

Lebt nach einer Trennung ein Ehepartner mietfrei in der eigenen Immobilie oder in einer Immobilie, die ganz oder teilweise der anderen gehört, wirkt sich dies auf den Unterhalt aus. Kostenfreies Wohnen spart Geld, wodurch mehr Geld für andere Haushaltsposten übrig bleibt. Man redet hier von fiktivem Einkommen.


Mietfrei die eigene Immobilie bewohnen

Lebt der unterhaltspflichtige Ehegatte mietfrei in der eigenen Immobilie, erhöht sich ein Einkommen fiktiv um die ersparte Kaltmiete. Es muss dann entsprechend mehr Kindes- und Ehegattenunterhalt gezahlt werden.


Die Übergangsphase

In einer Übergangsphase, die längstens bis zum Ablauf des Trennungsjahres dauert, kann aber nicht die ortsübliche Kaltmiete angesetzt werden, sondern nur die Miete, die man für eine angemessene Bleibe in einer Übergangszeit tatsächlich erspart. Das gilt auch dann, wenn die ortsübliche Kaltmiete ein Vielfaches davon wert ist. Zins- und Tilgungsleistungen, die für die Immobilie gezahlt werden, reduzieren den Wohnvorteil, sie sind letztlich eine Art "Miete".

Entsprechendes gilt, wenn der unterhaltsberechtigte Ehegatte in der Immobilie wohnt.


Die Rechtsprechung zum Unterhalt

Was ist aber mit dem Unterhalt von Kindern, die mit in der Wohnung leben. Der Kindesunterhalt, den der Pflichtige zahlt, enthält einen Posten, der zur Deckung des Wohnbedarfs dient. Wenn die Kinder mietfrei in dessen Wohnung leben: müsste dann nicht der Kindesunterhalt sinken? Nach einer Auffassung in der Rechtsprechung und Literatur wurden in der Tat gewisse Abschläge auf den Unterhalt gemacht und zwar durch Herabstufung der Kinder in der Düsseldorfer Tabelle. Der Bundesgerichtshof hat dies nun vereint. In einer solchen Konstellation sei der Wohnvorteil eine Sache zwischen den Eltern und berühre den Kindesunterhalt nicht, BGH XII ZB 325/20, Beschluss vom 18.5.2022. Anders sei dies dann, wenn die Eltern dies anders vereinbaren.



Bickenbach, den 05.10.2022

Mitgeteilt von
RA Martin Wahlers
Dingeldein • Rechtsanwälte

Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.