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Ist sich am Kaffee verschlucken ein Arbeitsunfall?

Das Verschlucken von Kaffee und die darauffolgenden Konsequenzen können als Arbeitsunfall eingestuft werden, aber wann?


Die Situation:

Ein Mitarbeiter in einem Bauunternehmen verschluckt sich in einer Besprechung mit dem Team an einem Kaffee, läuft aus dem Meeting heraus um die anderen mit dem Husten nicht zu stören. Allerdings hustet der Mitarbeiter so vehement, dass er stürzt, und sich sein Nasenbein bricht.


Was dann?

Der Arbeitgeber wollte nicht zahlen und angeben, dass es kein Arbeitsunfall war, mit der Begründung, dass der Kaffee etwas Privates sei und nichts mit der Arbeit zu tun habe und dass er deshalb selbst für den Arbeitsunfall verantwortlich sei.


Das Urteil:

Das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt entschied im Sinne des Mitarbeiters, dass es sich sehr wohl im vorliegenden Fall um einen Arbeitsunfall handelt mit der Begründung, dass der Kaffee von dem Arbeitgeber bereitgestellt wurde und es somit die Verantwortung des Arbeitgebers war.


Fazit:

Kaffeeverschluck auf der Arbeit zählt nur dann nicht als Arbeitsunfall, wenn man sich selbst den Kaffee privat mitgebracht hat. Andernfalls haftet der Arbeitgeber und muss für die Sicherheit des Arbeitnehmers sorgen, so das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt.



Bickenbach, den 11.07.2025

Mitgeteilt von
Ferienjobber Florian Gehre
Dingeldein • Rechtsanwälte

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