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Die Legalisierung von Cannabis und deren Folge am Arbeitsplatz

Seit dem 01.04.2024 erlaubt die Bundesregierung mit der Einführung des Cannabisgesetz die kontrollierte Weitergabe von Konsumcannabis an Erwachsene zu nichtmedizinischen Zwecken. Das von der Bundesregierung verfolgte Ziel mit der Einführung dieses Gesetzes ist die Eindämmung des Schwarzmarkts und die Kontrolle des Cannabiskonsum. Für den Konsumenten ist dies sicherlich eine erfreuliche Regelung. Welche Folgen diese Regelung für sie als Arbeitgeber, Betriebsrat und Arbeitnehmer mit sich bringt und welche Reaktionsmöglichkeiten sie als Arbeitgeber oder Betriebsrat haben erklären wir ihnen wie folgt:


Inhalte des Cannabisgesetzes

Zunächst erläutern wir die wesentlichen Inhalte des Cannabisgesetzes:

  • Erwachsene ab 18 Jahre dürfen im öffentlichen Raum bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum besitzen. In der eigenen Wohnung sogar bis zu 50 Gramm.
  • Zudem dürfen Erwachsene bis zu drei Cannabispflanzen für den Eigenbedarf in der eigenen Wohnung bzw. in nicht gewerblichen Vereinigungen halten bzw. anbauen.
  • Für Minderjährig gilt das Verbot zum Erwerb, Besitz und Konsum weiterhin.
  • Ein öffentlicher Konsum in der Nähe von Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie Sportstätten ist verboten.


Nachteil des Cannabisgesetzes

Auch wenn sich Cannabiskonsumenten über die Legalisierung freuen, bringt diese dennoch Nachteile mit sich. Denn Ziel der Bundesregierung ist die Kontrolle des Cannabiskonsums. Hierfür hat die Bundesregierung eine Datenbank etabliert, welche die Daten von allen Personen erfasst, die auf legaler Weise von Anbauvereinen Cannabis erwerben. Die Anbauvereine sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Daten fünf Jahre lang zu speichern und jederzeit auf Nachfrage der Aufsichtsbehörde diese weiterzuleiten. Die Aufsichtsbehörde ist sodann befugt, diese zwecks Strafverfolgungen und Ordnungswidrigkeiten, an andere Behörden weiterzuleiten. Die personenbezogenen Daten müssten von der jeweiligen Behörde spätestens nach zwei Jahren gelöscht werden.


Folgen der Legalisierung von Cannabis am Arbeitsplatz

Mit Blick auf die Legalisierung von Cannabis könnte man davon ausgehen, dass man zu jederzeit, auch am Arbeitsplatz, ohne Konsequenzen Cannabis konsumieren könnte. Doch Vorsicht: In vielen Arbeitsverträgen wird der Konsum sämtlicher Drogen während der Arbeitszeit verboten. Aber auch gesetzlich gilt: Als Arbeitnehmer schuldet man jedoch eine unbeeinträchtigte Arbeitsleitung. Sobald bei einem Arbeitnehmer Ausfallerscheinungen oder eine verminderte Arbeitsfähig ersichtlich sein, die auf ein Cannabis-Konsum zurückzuführen ist, rechtfertigt dies eine Abmahnung.


Tipps für den Betriebsrat und den Arbeitgeber

Sie als Arbeitgeber oder Betriebsrat sollten, um des Betriebsfriedenswillen, von vorneherein ihre Arbeitnehmer vorsorglich aufklären, welche Folgen der Cannabis-Konsum am Arbeitsplatz mit sich bringt. Führen sie hierfür folgende Maßnahmen durch:

  • Ergänzen sie etwaige Regelungen im Betrieb bzw. Betriebsvereinbarungen zu dem Konsum von Suchtmitteln um Cannabis.
  • Sollten keine Regelungen oder Vereinbarungen diesbezüglich bestehen, führen sie diese neu ein.
  • Bieten sie betriebliche Informationsveranstaltungen zu Suchtmitteln und Hilfsangebote zur Bekämpfung einer Sucht an.


Folgen für den Arbeitnehmer bei Cannabis-Konsum am Arbeitsplatz

Konsumiert der Arbeitnehmer dennoch trotz ausdrücklichen Verbots, aber auch ohne ausdrücklichen Verbots Cannabis am Arbeitsplatz, muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer aufgrund seiner Fürsorgepflicht gegenüber Arbeitnehmer, den Cannabiskonsumenten nach Hause schicken, abmahnen und gegebenenfalls sogar sanktionieren.


Fazit

Auch wenn der Cannabiskonsum in Maßen legalisiert wurde, empfiehlt es sich für sie als Konsument, dies lediglich in ihrer Freizeit zu genießen, um arbeitsrechtlichen Nachteile zu vermeiden.



Bickenbach, den 18.06.2024

Mitgeteilt von
WissMit Rebia Nayir
Dingeldein • Rechtsanwälte

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