Das Arbeitsstrafrecht

Der Bereich Arbeitsstrafrecht richtet sich in erster Linie an den Arbeitgeber. "Betroffen" sind von dieser Thematik dort insbesondere die Inhaber des Unternehmens, deren Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstände, Mitglieder der Geschäftsleitung, Ver- oder Entleiher im Sinne des AÜG, aber auch die Personen, die entsprechend beauftragt worden sind oder tatsächlich – faktisch – entsprechend tätig sind. Diese "Beauftragung" muss nicht einmal so weitreichend sein, dass der Betreffende einen Betrieb ganz oder teilweise leitet, was den "Adressatenkreis" erheblich ausdehnt.

Die betroffenen Personen – meist in der Leitungs- / Führungsetage des Unternehmens angesiedelt – haben meist noch nicht einmal wahrgenommen, dass sie sich persönlich in strafrechtlich relevantem Terrain befinden, da sie in der Vergangenheit vielleicht mit dem Arbeitsrecht, aber nicht mit dem Arbeitsstrafrecht berufliche Berührungspunkte hatten. Nicht außer Acht zu lassen sind ferner die möglichen Konsequenzen für das Unternehmen selbst, die durchaus geeignet sind, den Bestand zu gefährden.

Wegen des Zusammenspiels von Strafrecht und Arbeitsrecht ist das Arbeitsstrafrecht für den nicht besonders spezialisierten Rechtsanwalt besonders schwierig. In der Praxis fehlt es dem "reinen" strafrechtlichen Sachbearbeiter oftmals an den zwingend benötigten Kenntnissen des Arbeitsrechts. Dem arbeitsrechtlichen Sachbearbeiter wiederum fehlt es in aller Regel an vertieften strafrechtlichen Kenntnissen, insbesondere im Hinblick auf (straf-) prozessuale Besonderheiten. Der Umstand, dass die zahlreichen im Arbeitsstrafrecht relevanten Normen in vielen verschiedenen Gesetzen und Verordnungen "versteckt" sind, erschwert die Arbeit noch zusätzlich.

Darüber hinaus hat man es auf der "Gegenseite" eben nicht "nur" mit der Staatsanwaltschaft und Polizei zu tun, sondern auch mit einer Vielzahl weiterer Behörden, wie z.B. dem Zoll, den Finanzbehörden, der Bundesagentur für Arbeit, der Bundesnetzagentur, den Krankenkassen / Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, der Rentenversicherung, der Unfallversicherung, den Ausländerbehörden / Auslandsvertretungen, Bundesamt für Güterverkehr, den Arbeitsschutz zuständigen Landesbehörden, ...




Unser Kooperationskollege, Herr Rechtsanwalt Baumhäkel ist sowohl Fachanwalt für Arbeitsrecht als auch Fachanwalt für Strafrecht. Ihm sind als Arbeitsrechtler somit auch die Normen des Strafgesetzbuches und des Ordnungswidrigkeitengesetzes sowie alle wichtigen Vorschriften aus den – hier relevanten – Nebengebieten bekannt. Als Strafrechtler ist er in der Lage, insbesondere die arbeitsrechtlichen Besonderheiten bei der Verteidigung von Arbeitgebern, Geschäftsführern, Vorständen, Dienstherrn, Beamten und auch Arbeitnehmer zu berücksichtigen.

Herr Rechtsanwalt Baumhäkel berät und vertritt Sie schon in Ermittlungsverfahren, bei angeblichem Verstößen in folgenden Bereichen des Arbeitsstrafrechts:

  • Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen
  • Illegale Beschäftigung
  • Tatbestände nach dem SchwarzArbG
  • Illegale Arbeitnehmerüberlassung nach dem AÜG
  • Illegale Arbeitnehmerentsendung
  • Lohnwucher
  • Straftaten und Ordnungswidrigkeiten nach dem ArbZG
  • Straftaten und Ordnungswidrigkeiten nach dem ArbSchG
  • Ordnungswidrigkeiten nach § 209 SGB VII
  • Straftaten gegen die Betriebsverfassungsorgane nach dem BetrVG
  • Mutterschutzgesetz
  • Jugendarbeitsschutzgesetz
  • Schutz von Betriebs-und Geschäftsgeheimnissen
  • Verletzung von Geheimhaltungspflichten z.B. nach GmbHG, AktG, GenG, HGB, etc.
  • Geheimnisverrat nach UWG

Weiterhin ist er für Sie tätig bei

  • Mobbing und Strafrecht
  • Steuer-, Steuerstrafrecht und Beitragshinterziehung
  • Verkehrsstraf- bzw. Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht und Arbeitsstrafrecht

Bei Kündigungen
für Sie tätig:

RA Thomas Baumhäkel
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