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Ab durch die Hecke: zur Heckenhöhe in Hessen

Wie hoch darf eigentlich meine Hecke werden? Der Nachbar hat einen Anspruch auf Rückschnitt einer Hecke aus § 1004 Absatz 1 BGB, wenn die Vorgaben über die seitlichen Grenzabstände nicht eingehalten wurden. Aber wie steht es mit der Höhe der Hecke?

Diese für viele Nachbarn und Pflanzenliebhaber interessante Frage hat der BGH mit Urteil vom 28.03.2025 Az. V ZR 185/23 entschieden: Für die Höhe von Hecken gibt es keine festgelegte Obergrenze.


Sachverhalt der Entscheidung

2018 kam es zwischen zwei Nachbarn zum Streit. Eine Frau in Hessen pflanzte an der gemeinsamen Grundstücksgrenze auf einer Aufschüttung Bambus ein. Ihr Grundstück liegt dabei höher als das des Nachbarn. Als der Nachbar 2021 Klage einreichte und Rückschnitt des Bambus auf 3 Meter forderte, hatte der Bambus mittlerweile eine beträchtliche Höhe von 6 bis 7 Metern erreicht.


Wie hoch darf denn eine Hecke werden?

Nach § 39 des Hessischen Nachbargesetzes gibt es für Hecken nur Begrenzungen bezüglich des seitlichen Abstands. Wenn eine Hecke größer ist als 2 Meter, muss sie einen seitlichen Abstand von 0,75 Metern zum Nachbargrundstück einhalten. Weitergehende Vorgaben zur Höhe der Hecke ergeben sich daraus nicht.

Die erste Instanz, das LG Frankfurt, vertrat die Ansicht, dass es sich ab einer Höhe von drei Metern wertungsmäßig schon gar nicht mehr um eine Hecke handele und sich aus der Eigenschaft als Hecke also bereits eine immanente Größenbegrenzung ergebe. Konsequenz: Für andere Pflanzenarten wie Bäume ergeben sich höhere Abstandsregelungen zum Nachbargrundstück.

Der BGH hat einer festen, nach Metern bemessenen Grenze für die Einordnung als Hecke jedoch eine Absage erteilt, weil sich das so nicht aus dem Gesetz ergibt.

Aus dem Begriff der Hecke ergibt sich auch nicht ohne weiteres, dass diese nur eine feste Höchstgrenze erreichen darf. Für die Einordnung als Hecke kommt es nach dem BGH vielmehr darauf an, ob die Anpflanzung nach dem äußeren Erscheinungsbild bei einer natürlichen Betrachtungsweise eine Einheit mit einem Dichtschluss sowie einer Höhen- und Seitenbegrenzung vermittelt. Diese Eigenschaften verliert die Hecke nicht auf einmal wieder, sobald sie eine gewisse Höhe erreicht hat.

Dieses Ergebnis ergibt sich vor allem im Vergleich zu Regelungen anderer Bundesländer. Zum Beispiel in Baden-Württemberg gibt es gesetzliche Regelungen zur Höhe von Hecken, in Hessen ist das aber gerade nicht der Fall. Ein Höhenlimit für Hecken festzusetzen bleibt also Sache der Gesetzgebung.

Der sechs bis sieben Meter hohe Bambus, der zwar vielleicht nicht dem typischen Bild einer Hecke entspricht, unterfällt also der Definition einer Hecke und hat als solcher folglich keine Begrenzung nach oben.


Wie bemisst man denn die Höhe der Hecke?

Der BGH hat den Fall letztendlich wieder zur Entscheidung an das OLG zurückgeschickt, da unklar war, ob die Bambushecke tatsächlich den seitlichen Abstand von 0,75 Metern zur Grundstücksgrenze einhielt. Dies muss also noch festgestellt werden. Falls nicht, müsste die Bambushecke tatsächlich auf unter zwei Meter zurückgeschnitten werden.

Interessant ist in diesem Kontext, wie die Höhe der Hecke denn tatsächlich zu messen ist. Denn wenn die Nachbargrundstücke wie in diesem Fall unterschiedlich hoch sind, kann dies zu unterschiedlichen Ergebnissen führen.

Der BGH hat in diesem Fall entschieden, dass die Höhe der Hecke grundsätzlich ab der Stelle zu messen ist, ab der die Pflanze aus dem Boden tritt. In diesem Fall also ab dem höher gelegenen Grundstück.


Was bleibt noch zu entscheiden?

In Nachbarschaftsstreits kommt es im Kern häufig darauf an, die widerstreitenden Interessen in Einklang zu bringen, damit ein Nebeneinander wieder möglich ist.

Daher hat der BGH dem OLG aufgegeben, zu prüfen, ob in diesem Einzelfall vielleicht ein über die gesetzlichen Regeln hinausgehender billiger Ausgleich der widerstreitenden Interessen dringend geboten erscheint. Das ist der Fall, wenn der Nachbar wegen der großen Höhe der Bambushecke einer ungewöhnlich schweren und nicht mehr hinzunehmenden Beeinträchtigung ausgesetzt ist, sodass die Hecke deshalb zurückzuschneiden wäre.


Fazit

Eine feste, nach Metern bemessene Grenze für die Höhe einer Hecke gibt es also in Hessen bislang nicht. Solange die Hecke den erforderlichen Grenzabstand einhält, kann die Hecke grundsätzlich so hochwachsen, wie sie kann.

In Ausnahmefällen, beispielsweise wenn der Nachbar praktisch von einer meterhohen grünen "Mauer" umgeben ist, kann es aber trotzdem dazu kommen, dass nach einer gerichtlichen Entscheidung ein Anspruch des Nachbarn auf Rückschnitt der Hecke besteht.



Bickenbach, den 05.05.2025

Mitgeteilt von
Rechtsreferendarin Annika Martin
Dingeldein • Rechtsanwälte

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