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Bin ich im Home-Office auch weiterhin versichert?

Millionen Deutsche arbeiten derzeit aufgrund des Corona-Virus trotz der behördlichen Lockerungen nach wie vor von zu Hause aus. Es wird sich in der Zukunft abzeichnen, ob sich der Arbeitsplatz möglicherweise dauerhaft aufgrund der Krise verändert hat. Unsicherheiten beim Home-Office gibt es vor allem bei den bisher fest geregelten Absicherungen, die für die Mitarbeiter bei ihrer Tätigkeit im Büro galten. Doch wer haftet in dem Fall, dass sich ein Arbeitnehmer daheim verletzt?


gesetzliche Unfallversicherung: Unterscheidung zwischen privat und beruflich

Fest steht: Für das Home-Office gelten andere Regeln als im Büro. Die gesetzliche Unfallversicherung unterscheidet dabei streng zwischen privaten und beruflichen Tätigkeiten. So sind grundsätzlich Unfälle im Zusammenhang mit dem privaten Lebensbereich beim Home-Office keine Arbeitsunfälle.


Urteil des Landessozialgerichts Bayern aus dem Jahr 2018

Stolpert z.B. ein Mitarbeiter auf dem Weg zur Kaffeemaschine im Büro und verletzt sich, passiert ein Unfall im Unternehmen und die gesetzliche Unfallversicherung greift ein.

Passiert gleiches auf dem Weg zum Kaffeeholen in der Küche zuhause, greift die gesetzliche Unfallversicherung nicht. Im Home-Office sind Arbeitnehmer nur direkt am heimischen Arbeitsplatz oder auf dem unmittelbaren Weg dorthin versichert (s. LSG Bayern Urt. v. 27.11.2018,Az. B 2 28/17 R).

Fazit
Dementsprechend sind Wege zur Nahrungsaufnahme im Home-Office nicht unfallversichert. Die in der Wohnung/Haus innewohnenden Risiken hat dabei nicht der Arbeitgeber, sondern der Arbeitnehmer selbst zu verantworten.

So gilt: Augen auf beim Kaffeeplausch.



Bickenbach, den 02.06.2020

Mitgeteilt von
Rechtsanwältin
Dingeldein • Rechtsanwälte

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