Die Übergabe von Unternehmen betrifft eine Vielzahl von unterschiedlichen Rechtsgebieten. Um diese rechtlichen Folgen und die wirtschaftlichen Interessen der Beteiligten abstimmen zu können, bedarf es einer langfristigen Vorbereitung.
In steuerrechtlicher Hinsicht kann eine einfache Veräußerung des Unternehmens bei Zufluss des Verkaufserlöses zu einer erheblichen Belastung führen. Die Veräußerung des Unternehmensvermögens führt zu einer Aufdeckung der stillen Reserven und damit erneut zu einer erheblichen Last. Schließlich kann auch der Übernehmer von steuerrechtlichen Folgen betroffen sein, wenn der Übergang unentgeltlich oder teilentgeltlich erfolgt. Daher sollte hier auch ein Übergang des Unternehmens in Teilen überprüft werden. Hierfür sind jedoch lange Fristen zu berücksichtigen.
In gesellschaftsrechtlicher Sicht ist zu überprüfen, ob die geplante Übergabe in der bestehenden Rechtsform durchgeführt werden kann. Dabei ist insbesondere bei einer Aufnahme des Nachfolgers die Rechtsform des Unternehmens erneut zu überprüfen.
Schließlich ist auch die familienrechtliche Komponente zu beachten. In jeder Generation ist dafür Sorge zu tragen, dass das Unternehmen auch familienrechtliche Komplikationen unbeschadet übersteht und weiterhin als Einkommensquelle zur Verfügung steht. Daher sollte das Unternehmen erst dann übergehen, wenn die notwendige Sicherheit geschaffen wurde.
Mitgeteilt von
RA Thomas Waegt
(Fachanwalt für Familienrecht Fachanwalt für Steuerrecht)
Dingeldein • Rechtsanwälte
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