Es gelten folgende Gebühren- und Berufsordnungen: (§ 5 Abs. 1 Nr. 5 c TMG):
Die in der Kanzlei Dingeldein • Rechtsanwälte tätigen Berufsträger erfüllen ihre Aufgaben in Entsprechung der berufsrechtlichen Regelungen, die sich aus
Angabe der Kammer: (§ 5 Abs. 1 Nr. 3 TMG i.V.m. Nr. 5 a TMG)
Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main
Bockenheimer Anlage 36
60322 Frankfurt am Main
Telefon: 0 69 / 17 00 98-01
Telefax: 0 69 / 17 00 98-50
info@rechtsanwaltskammer-ffm.de
Zulassungsbehörden: (§ 5 Abs. 1 Nr. 5 b TMG)
Die gesetzliche Berufsbezeichnung “Rechtsanwalt/Rechtsanwältin” wurde in der Bundesrepublik Deutschland verliehen.
Ust-IDNr.: (§ 5 Abs. 1 Nr. 6 TMG)
DE 00781234143 (Änne Dingeldein)
DE 256271527 (Falk Ostmann)
1. Rechtsform
Gesellschaft des bürgerlichen Rechts
2. Berufshaftpflichtversicherung
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind aufgrund der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungs-summe von 250.000,00 € je Versicherungsfall zu unterhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO.
Die Kontaktdaten der Haftpflichtversicherung unserer Kanzlei lauten:
RAin Änne Dingeldein
RA Gerd-Peter Brenner
RA Stefan Krump
RA Martin Wahlers
RA Robert Battes
RAin Lisa Schuhmacher
RAin Vanessa Di Santo
ERGO Versicherung AG
Victoriaplatz 2
40477 Düsseldorf
Telefon: 0 18 03 / 3 58-1 00
Telefax: 02 11 / 4 77-15 00
www.ergo.de
Hinsichtlich des räumlichen Geltungsbereiches gilt: Der räumliche Geltungsbereich des Versicherungsschutzes umfasst Tätigkeiten in Europa und genügt damit mindestens den Anforderungen der Vorschriften gemäß § 51 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO).
RA Falk Ostmann
AXA Versicherung AG
Colonia-Allee- 10-20
51067 Köln
Telefon: 0 18 03 55 66 22
Telefax: 0 18 05 29 22 31
www.AXA.de
Hinsichtlich des räumlichen Geltungsbereiches gilt: Der räumliche Geltungsbereich der Berufshaftpflichtversicherung erstreckt sich grundsätzlich weltweit, es sei denn, es handelt sich um Haftpflichtansprüche aus Tätigkeiten
a) über in anderen Staaten eingerichtete oder unterhaltene Kanzleien oder Büros,
b) im Zusammenhang mit der Beratung und Beschäftigung im außereuropäischen Recht,
c) des Rechtsanwalts vor außereuropäischen Gerichten.
Für Haftpflichtansprüche aus der Inanspruchnahme des Versicherungsnehmers vor außereuropäischen Gerichten besteht Versicherungsschutz nur in Höhe der Mindestpflichtversicherungssumme.
3. Interessenkollision
Die Wahrnehmung widerstreitender Interessen ist Rechtsanwälten aufgrund berufsrechtlicher Regelungen untersagt (§ 43 a Abs. 4 BRAO). Vor Annahme eines Mandats ist deshalb zu prüfen, ob ein Interessenkonflikt vorliegt.
4. Gebühren und Honorare
Die Abrechnung unserer Tätigkeit erfolgt grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Soweit abweichend abgerechnet werden soll, werden Gebührenvereinbarungen (§ 34 RVG) und Vergütungsvereinbarungen (§ 3 a ff. RVG) mit dem Mandanten vor Übernahme des Mandates ausgehandelt und in Textform bzw. schriftlich niedergelegt.
5. Außergerichtliche Streitschlichtung
Im Falle von Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht gemäß § 73 Abs. 2 Nr. 3 i. V. m. § 73 Abs. 5 BRAO auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der Rechtanwaltskammer Frankfurt am Main oder gemäß § 191 f. BRAO bei der Schlichtungsstelle der Rechtanwaltschaft bei der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de, schlichtungsstelle@brak.de).
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