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Wann droht einem Arbeitnehmer die Aussteuerung?

Bezieht ein Arbeitnehmer während seiner Beschäftigungszeit über einen langen Zeitraum Krankengeld, kann ihm die Aussteuerung drohen mit der Konsequenz, dass der Arbeitgeber ihm eine wirksame personenbedingte Kündigung aussprechen kann. Es ist allerdings zu unterscheiden zwischen Arbeitnehmern, die gesetzlich krankenversichert sind und solchen, die privat versichert sind.


Gesetzliche Krankenversicherung:

Wenn der Arbeitnehmer gesetzlich krankenversichert ist, beginnt die Phase der Aussteuerung nach der Zahlung der 78 Wochen Krankengeld. Für den Arbeitgeber ist hierfür relevant, dass trotzdem noch ein Beschäftigungsverhältnis besteht und er gewissen Meldepflichten unterliegt.

Endet nun der Krankengeldbezug, muss der Arbeitgeber eine Abmeldung zum sozialversicherungsrechtlichen Ende des Arbeitsverhältnisses abgeben. Den Meldegrund hierfür bezeichnet man mit "Ende der Beschäftigung".

Sollte sich der Arbeitnehmer nicht arbeitslos gemeldet haben, aber auch noch keine Erwerbsminderungsrente erhalten, entsteht eine Fehlzeit. Wenn diese länger als einen Kalendermonat andauert, muss der Arbeitgeber eine Abmeldung mit dem Meldegrund "Ende des Fortbestehens eines sozialversicherungsrechtlichen Beschäftigungsverhältnisses nach § 7 III 1 SGB IV" vornehmen.


Private Krankenversicherung:

Bei der privaten Krankenversicherung gibt es keine 78-Wochen-Frist, wie dies bei der gesetzlichen Krankenversicherung der Fall ist. Stattdessen wird hier das Krankentagegeld so lange gezahlt, wie eine Arbeitsunfähigkeit und Chance auf eine Rückkehr in die berufliche Tätigkeit bestehen. Die genaue Konstellation hängt jedoch vom Einzelfall und der genauen Krankheit ab, weshalb der Zahlungszeitraum mitunter Jahre betreffen kann, ohne dass der Betreffende in die Berufsunfähigkeit rutscht. Eine Aussteuerung des Versicherten ist hier jedoch nicht möglich.



Bickenbach, den 11.04.2024

Mitgeteilt von
Praktikantin Alisa Olf
Dingeldein • Rechtsanwälte

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