In Deutschland gibt es das Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen. Dieses erhielt die Abkürzung NamÄndG und definiert detailliert, wann ein Antrag auf eine Namensänderung möglich ist.
Der Vorname eines Menschen wird von den Sorgeberechtigten frei gewählt. Hierbei muss das Kindeswohl immer beachtet werden. Der Nachname bestimmt sich nach dem Ehenamen der Eltern.
Der Wunsch seinen Namen zu ändern kann unterschiedliche Gründe haben:
Ändern sich z.B. die Sorgeberechtigten oder die Stiefeltern, so hat man drei Monate Zeit den Nachnamen ändern zu lassen.
Aber auch, wenn keine Änderung des Sorgerechts vorliegt kann der Nachname eines Stiefelternteils angenommen werden ("Einbenennung").
Auch bei der Anfechtung der Vaterschaft kann der Nachname zur Mutter oder dem Vater geändert werden.
Der wohl häufigste Fall stellt die Eheschließung oder Scheidung dar. Bei der Eheschließung nimmt ein Ehepartner den Namen des anderen an. Und im Umkehrschluss möchte der Geschiedene seinen Kindheitsnamen wieder annehmen und kann dies auch beantragen.
Bei einer Adoption ist es nicht nur möglich den Nachnamen zu ändern, sondern auch den Vornamen. Hierbei muss stets das Kindeswohl beachtet werden.
Bei der Adoption von älteren Kindern ist die Änderung des Vornamens nur bedingt möglich, da es sich bereits mit dem Namen identifiziert. Regelmäßig wird dann ein zweiter Vorname gewählt, sodass das Kind später die Wahl unter den Namen hat.
Ferner gibt es die "willkürliche Änderung". Hierfür muss bei der Antragstellung ein wichtiger Grund vorliegen. Ein solcher ist dann gegeben, wenn dem Betroffenen unzumutbare Nachteile durch den Nachnamen entstehen. Der Betroffene muss den wichtigen Grund darlegen.
Mittlerweile ist auch die Änderung der Reihenfolge der Namen möglich. So kann man den zweiten Vornamen als ersten Vornamen benutzen. Hier reicht ein einfacher Antrag bei der Behörde.
Dann gibt es noch die Anpassung ausländischer Namen, wenn die Namen nicht dem europäischen Schema entsprechen oder nicht aus lateinischen Schriftzeichen bestehen.
Wenn der Name durch die Behörden nicht geändert wird so gibt es die Möglichkeit im Personalausweis einen Künstlernamen eintragen zu lassen. Mit diesem können dann tatsächlich Dokumente unterzeichnet werden, weil der Name in den Ausweisdokumenten aufgenommen wird.
Einen Antrag auf Namensänderung muss beim Standesamt gestellt werden. Hierfür ist die Einreichung mehrerer Dokumente erforderlich, wie der Personalausweis, ein Führungszeugnis und eine Geburtsurkunde.
Eine weitere Möglichkeit ist die Namensänderung im Ausland. Oft gibt es weniger strikte Regeln. Nachteil hierbei ist jedoch, dass die Namensänderung in Deutschland nicht anerkannt wird.
Bickenbach, den 12.10.2021
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Ref. Stefanie Unterweger
Dingeldein • Rechtsanwälte
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