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Mobbing


1. Mobbing

Unter Mobbing versteht man absichtliche, gezielte und wiederholte Angriffe auf Personen oder Gruppen. Das Ziel der Mobber ist es, ihre Opfer sozial auszugrenzen oder zu isolieren. Ein wesentliches Merkmal von Mobbing ist, dass die Angriffe regelmäßig und über einen längeren Zeitraum erfolgen.

Mobbing fängt in der Regel schon in jungen Jahren an. Die Folgen die Opfer von Mobbing erleiden, sind unter anderem ein vermindertes Selbstwertgefühl und ein mangelndes Selbstbewusstsein. Durch die Worte oder das Handeln der Mobber entwickeln sich über die Jahre Glaubenssätze die sehr stark verinnerlicht werden, sodass man irgendwann den Worten der Mobber Glauben schenkt oder glaubt, dass das verletzende und erniedrigende Verhalten gerechtfertigt ist.

Die Konsequenz daraus ist, dass man diese Glaubenssätze auch mit ins Erwachsenenalter nimmt und damit Probleme in verschiedenen Bereichen des Lebens auftauchen unter anderem in Bezug auf soziale Kontakte.

Wenn eine Person Mobbing in der Schule oder in der Kita erleidet, suchen meist Eltern oder gesetzliche Vertreter das Gespräch mit Erzieher oder Lehrer. Meistens tut sich jedoch nichts, sodass die Eltern die Maßnahme ergreifen und ihr Kind die Schule oder die Kita wechseln lassen. So hat das Kind die Möglichkeit einen Neustart zu machen.


2. Mobbing am Arbeitsplatz

Es leiden jedoch nicht nur Kinder unter Mobbing, sondern auch viele Erwachsene und das häufig am Arbeitsplatz. Hier trauen sich Arbeitnehmer sehr selten, dass Gespräch zu den Vorgesetzten zu suchen, weil Sie entweder Angst haben gekündigt oder im schlimmsten Fall von den Vorgesetzten selbst gemobbt werden. Viele Arbeitnehmer lassen viel über sich ergehen, weil Sie befürchten, an keinen weiteren für Sie optimalen Arbeitsplatz ranzukommen.

In welchen Formen Mobbing am Arbeitsplatz auftreten kann und wie Sie sich rechtlich dagegen wehren könne, erkläre ich Ihnen wie folgt:


a. Arten von Mobbing

Verbales Mobbing zeichnet sich dadurch aus, dass der Mobber bewusst verletzende Worte gegen sein Opfer richtet. Die verletzende Worte richten sich meistens gegen ihr Verhalten (" Mit deiner ruhigen Art wird dich niemand ernst nehmen"), ihrem Aussehen ("Du hast aber eine große Nase") oder ihrer Herkunft ("Ihr Ausländer, geht wieder zurück in euer Land"). Ziel der Mobber ist es, dass sich das Opfer schlecht fühlt.

Nonverbales Mobbing zeichnet sich dadurch aus, dass der Mobber bewusst das Opfer ausgrenzt, bestimmte Verhaltensweisen des Opfers nachahmt und sich darüber lustig macht. Sobald man ausgegrenzt wird, fühlt es sich sehr verletzend an, da es sehr wichtig ist sich mit anderen Menschen austauschen zu können.

Körperliches Mobbing ist die schlimmste und sichtbarste Art von Mobbing. Mobber setzen ihre physische Kraft ein, um das Opfer zu terrorisieren. Es fängt meist mit einem Schubser oder einem anrempeln an. Hier schauen die Mobber wie das Opfer reagiert, um zu schauen wie weit Sie gehen können. Auch hier ist das Ziel des Mobbers das Opfer zu demütigen und zu unterdrücken.

Sexuelles Mobbing trifft leider am häufigsten Frauen. Dies kann sowohl verbal als auch körperlich stattfinden. Mobber treffen oft sexistische Aussagen, fassen an den Hintern oder zwischen den Beinen. Solche Handlungen und Aussagen sind Angriffe auf die Intimsphäre und die Würde der Opfer, welche dadurch schwer traumatisiert werden können.


b. Rechtliche Schritte

Zunächst sollten Sie eine Rechtsberatung in Anspruch nehmen und den Sachverhalt darlegen, um zum einen zu schauen inwieweit Sie rechtlich vorgehen können und zum anderen dem Problem selbstbewusster entgegenzutreten. Da man eher dazu geneigt ist Details zu den Mobbinghandlungen zu vergessen, sollten Sie jede Mobbinghandlung schriftlich festhalten und im besten Fall eine Person heranziehen, die die Mobbinghandlungen bezeugen kann.

Bei Mobbinghandlungen die ein strafbaren Charakter aufzeigen, unter anderem Beleidigungen oder sexuelle Belästigung, könnte man eine Strafanzeige erstatten oder eine zivilrechtliche Klage auf Unterlassen einlegen.

Bei Mobbinghandlungen die keinen strafbaren Charakter aufweisen, könnten Sie unter Zuhilfenahme eines Rechtsbeistands, mit ihren Arbeitgeber verhandeln. Dieser hat ihnen gegenüber eine Fürsorgepflicht gemäß § 241 BGB. Daraus folgt, dass der Arbeitgeber ihn folgenden Situationen einzuschreiten hat:

  • wenn überwiegende Interessen des Arbeitnehmers, z. B sein Persönlichkeitsrecht oder seine Gesundheit, gefährdet sind.
  • die Interessen des Arbeitnehmers vor möglichen Eingriffen zu schützen.


c. eigenständige Vorbereitungen

Damit die Darlegungs- und Beweislast in einem Rechtsstreit erfüllt werden kann, ist es unabdingbar, ein sogenanntes Mobbing-Tagebuch über einen möglichst großen Zeitraum zu führen. Dieses muss insbesondere folgende Punkte beinhalten:

  1. Dokumentieren Sie Datum und Uhrzeit eines jeden Vorfalls gesondert.
  2. Halten Sie die vollständigen Kontaktdaten des jeweiligen Mobbers fest.
  3. Beschreiben Sie möglichst detailnahe jedes Ereignis.


Fazit

Sollten Sie am Arbeitsplatz Mobbing erleiden, zögern Sie nicht sich frühzeitig Hilfe in Form einer Rechtsberatung zu suchen. Je früher Sie dagegen vorgehen, desto weniger treten körperliche und seelische Beschwerden auf. Der Mobber wird erkennen, dass Sie nicht alles mit sich machen lassen und dies erschwert sodann seine Mobbinghandlungen gegen Ihnen.



Bickenbach, den 17.11.2023

Mitgeteilt von
WissMit Rebia Nayir
Dingeldein • Rechtsanwälte

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