ARTIKEL

Kündigungsschutz während der Betriebsratswahl bis zur Betriebsratsgründung

Nicht nur das Betriebsratsmitglied und unter bestimmten Voraussetzungen auch das Ersatzbetriebsratsmitglied genießen zur Wahrung ihres Amtes einen besonderen Kündigungsschutz. Damit der Arbeitgeber nicht die Entstehung eines Betriebsrats mittels Kündigung der betreffenden Initiatoren vereiteln kann, kann von Beginn einer Betriebsratsgründung an bereits ein besonderer Kündigungsschutz entstehen.


Für wen gilt der besondere Kündigungsschutz?

Die Angst um den Arbeitsplatz soll die Wahl eines Betriebsrates im Unternehmen nicht verhindern. Hierfür hat der Gesetzgeber Sorge getroffen und schließt ordentliche Kündigungen für Arbeitnehmer, die sich im Zusammenhang mit der Betriebsratswahl engagieren, für einen bestimmten Zeitraum aus:

Ab dem Zeitpunkt der notariell beurkundeten Erklärung der Initiatoren, dass die Absicht besteht, einen Betriebsrat zu gründen, ist die ordentliche Kündigung für diejenigen Arbeitnehmer, die die Wahlvorbereitung vornehmen, jedenfalls aus verhaltens- und personenbedingten Gründen ausgeschlossen. Erfolgt jedoch eine Kündigung aus betriebsbedingten Gründen, schützt dies den Arbeitnehmer in der Phase der Betriebswahlinitiation noch nicht.

Sobald eine Einladung zur Betriebs- oder Wahlversammlung erfolgt ist bzw. ein Antrag auf gerichtliche Bestellung des Wahlvorstandes gestellt wurde, kann demjenigen Arbeitnehmer, der hierzu eingeladen hat oder den Antrag gestellt hat, während des Wahlverfahrens nicht mehr ordentlich gekündigt werden. Nach Bestellung und Aufstellung des Wahlvorstandes genießt jeder Wahlbewerber einen besonderen Kündigungsschutz. Dieser endet nach Bekanntgabe des Wahlvorstandes und kann bis zu drei Monate nachwirken. Der gewählte Wahlvorstand genießt einen besonderen Kündigungsschutz bis zu sechs Monate nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses.

Der sodann gewählte Betriebsrat hat während seiner gesamten Amtszeit einen besonderen ordentlichen Kündigungsschutz, der regelmäßig noch ein Jahr nach Ende der Amtszeit des Betriebsrates fortdauert. Eine außerordentliche verhaltensbedingte Kündigung ist in dieser Zeit weiterhin möglich.


Was ist im Detail zu beachten?

Der besondere Kündigungsschutz gilt während der Wahlversammlung nur für die ersten sechs Eingeladenen entsprechend der Reihenfolge der Auflistung im Einladungsschreiben. Für die anderen Arbeitnehmer besteht kein besonderer Kündigungsschutz.

Sofern nach erfolgter Einladung keine Wahl stattgefunden hat, endet der Kündigungsschutz der ersten drei Initiatoren drei Monate nach Einladung.

Laden weniger als drei Arbeitnehmer zur Wahlversammlung ein, sind die Voraussetzungen für eine wirksame Einladung nicht erfüllt und es gilt kein besonderer Kündigungsschutz.



Bickenbach, den 30.10.2023

Mitgeteilt von
RAin Änne Dingeldein
Dingeldein • Rechtsanwälte

Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.