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Weniger Pausen für Nichtraucher?

Einige Kollegen machen ständig Raucherpausen vor der Tür. Und dann gibt es noch die Kaffee-Junkies. Aber was ist mit denen, die ihre acht Stunden am Arbeitsplatz sitzen bleiben? Ist das fair?

Fakt ist: Arbeitnehmer dürfen nicht beliebig oft Pausen machen - auch nicht, um ihrer Nikotinsucht nachzugehen. Das gilt, gleich ob der Arbeitgeber ein explizites Verbot ausgesprochen hat oder nicht.

Die Raucherpausen muss der Arbeitgeber streng genommen nicht bezahlen. Missfällt dem Arbeitgeber das ständige Rauchen während der Arbeitszeiten, kann er die Betroffenen anweisen, dies zu unterlassen und bei Missachtung der Anweisung abmahnen. Im Wiederholungsfall kann das zur Kündigung führen.

Toleriert der Arbeitgeber aber die Raucherpausen, wäre es fair, wenn die Raucher diese Zeit an die Arbeitszeit dranhängen oder ihre Mittagspause verkürzen. Das ist aber Sache des Chefs, die Entscheidung liegt bei ihm.

Auch wenn es unfair erscheint: Die Arbeitszeit bemisst sich individuell von Arbeitnehmer zu Arbeitnehmer nach seinem jeweiligen Vertrag. Einen Anspruch auf Gleichbehandlung bezüglich der Pausen gibt es nicht.

Mitgeteilt von
RAin Änne Dingeldein
Dingeldein • Rechtsanwälte

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