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Pflegevertrag zwischen Angehörigen

Altersheim und Pflegedienst sind keine Option
Für viele ist es undenkbar, später in ein Altersheim zu gehen. Auch das Einschalten fremden Pflegepersonals kann beispielsweise im Krankheitsfall unangemessen sein. Man bevorzugt, dass sich die Familie in den eigenen vier Wänden kümmert.

Pflege in den eigenen vier Wänden durch Angehörige
Dann ist man auch darauf angewiesen, dass dasjenige Familienmitglied, dass sich zur Pflege bereit erklärt hat, gerade dann noch unterstützt, wenn man nicht mehr imstande ist, eigens zu organisieren. Bestenfalls sollte vorab geklärt werden, in welchem Umfang die Pflege gewünscht wird und welche Gegenleistung hierfür erbracht werden soll.

Mustervertrag
Pflegeverträge zwischen Pflegebedürftigen und Pflegediensten gibt es en masse. Es mangelt hingegen an einem Mustervertrag zwischen Pflegebedürftigen und Angehörigen, obwohl die Pflege in der Realität häufig zwischen genau diesen Menschen erfolgt. Empfehlenswert ist es, einige Eckpunkte ausdrücklich schriftlich festzuhalten, um vor allem die Bedürfnisse zu erforschen und auch, um für beide Seiten Klarheit zu schaffen.

Leistungsumfang und Gegenleistung
Hauptgegenstand einer Vereinbarung sollte der Leistungsumfang sein. Der Pflegebedürftige in spe sollte sich genau überlegen, welche Bedürfnisse er in welcher Situation haben wird. Dabei kann man sich an den Pflegegraden des SGB XI orientieren. Da diese sehr allgemein gefasst sind, ist es erforderlich, sie zugeschnitten auf die Bedürfnisse zu konkretisieren.

zwingende Eckpunkte
Unbedingt geregelt werden sollten folgende Pflegeleistungen:
- Haushaltsführung
- Behördengänge / Arztbesuche
- Körperpflege
- soziale Kontakte

Dabei sollte der Umfang dieser Eckpunkte vom jeweiligen Pflegegrad abhängig gemacht werden, um eine flexible Unterstützung nach Bedarf zu gewährleisten.

Dies spiegelt sich dann auch wieder in der Vergütungsregelung des Pflegenden, die sich erhöht je nach Pflegegrad und der damit einhergehende zunehmende Leistungsumfang.

Unterstützung durch Dritte
Eine Unterstützung durch Dritte sollte trotz des vorrangigen Wunsches der häuslichen Pflege nicht ausgeschlossen werden. Gerade in den Fällen, die dem Pflegegrad 4 und 5 entsprechen, erleichtert eine fremde Unterstützung bei der Haushaltsführung, der Erledigung von Besorgungen sowie bezüglich der körperlichen Hygiene des Pflegebedürftigen. Dann kann sich der Angehörige den persönlichen Dingen widmen, wie z.B. die psychische Unterstützung oder die Organisation sozialer Kontakte.

Leistungszeit
Eine "rund-um-die-Uhr"-Pflege kann von niemandem verlangt werden, schon allein nicht wegen des Beschäftigungsgesetzes. Eine entsprechende Regelung wäre sittenwidrig und damit unwirksam.

Auch hier empfiehlt sich eine Staffelung der Leistungszeit, angepasst an den jeweiligen Pflegegrad.

Vergütung
Auch bei der Pflege durch Angehörigen kann nicht verlangt werden, dass dies altruistisch geschieht. Es sollte berücksichtigt werden, dass die Pflegedauer sehr langwierig werden kann.

Um den Leistungsumfang entsprechend des jeweiligen Pflegegrads zu berücksichtigen und gleichzeitig den Angehörigen zu motivieren, auch nach jahrelanger intensiver Pflege nach wie vor bereit zu Pflegeleistungen zu sein, empfehlen wir ein Kombinationsmodell:

Vorschlag Pflegevertrag zwischen Angehörigen
"Der Pfleger erhält für seine Pflegeleistungen eine vom Zeitaufwand unabhängige Vergütungen für jede Leistung oder jede Komplexleistung (Leistungskomplexe) sowie gesondert ggf. eine Zeitvergütung (Zeitkontingente) für den Fall einer besonders zeitaufwändigen Pflege. (…)"

weitere Vereinbarungen
Neben den Haupteckpunkten sollten weitere Punkte wie die Vertragslaufzeit, Dokumentation und die Haftung geregelt werden. Dabei ist die aktuelle Rechtsprechung zu berücksichtigen.

Formulierungsvorschläge für die Regelung des Leistungsumfangs
Wir haben uns bereits mit einem Muster für einen Pflegevertrag ausgiebig beschäftigt. Einen Auszug der wichtigsten Formulierungen betreffend den Leistungsumfang stellen wir hier gerne für Sie bereit:


Pflegegrad 1

Nach dem SGB XI tritt der Pflegegrad 1 bei geringer Beeinträchtigung der Selbstständigkeit und Fähigkeit ein. Dies kann sowohl im Falle eines Krankheitsbeginns als auch im voranschreitenden Alter geschehen. Konkret benötigt der Pflegebedürftige Unterstützung in der Bewerkstelligung des Alltags, ist aber noch fit genug, körperlich sowie geistig das Wesentliche zu bewerkstelligen.

Vorschlag Pflegevertrag zwischen Angehörigen
"Der Pfleger verpflichtet sich gegenüber dem Pflegebedürftigen zur unterstützenden Haushaltsführung und zur Begleitung bei Behördengängen sowie Arztbesuchen. Auch unterstützt der Pfleger den Pflegebedürftigen bei der Pflege von Kontakten. Konkret unterstützt er den Pflegebedürftigen bei Besorgungen und fährt ihn zu den gewünschten Anlaufstellen. Der Pfleger unterstützt den Pflegebedürftigen bei der Zubereitung von (warmen) Mahlzeiten. Er trägt dafür Sorge, dass die Häuslichkeiten (Wohnung und Garten) sauber gehalten werden und kümmert sich um die Wäsche des Pflegebedürftigen. Der Pfleger unterstützt den Pflegebedürftigen bei der täglichen Körperpflege sowie beim An- und Entkleiden. Der Pfleger begleitet den Pflegebedürftigen bei Behördengängen und Arztbesuchen, die er vorab jeweils terminiert. Er unterstützt den Pflegebedürftigen z.B. bei der regelmäßigen Medizineinnahme. Er hilft ihm beim Empfang von Besuch und beim Ersuchen von sozialen Kontakten und Veranstaltungen."


Pflegegrad 2

Das SGB XI versteht unter Pflegegrad 2 erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit und Fähigkeit. Er stellt eine Steigerung des Pflegegrads 1 dar.

Vorschlag Pflegevertrag zwischen Angehörigen
"Der Pfleger verpflichtet sich gegenüber dem Pflegebedürftigen zu seiner Organisation des Alltagslebens. Er unterstützt den Pflegebedürftigen in seiner Mobilität. Der Pfleger verpflichtet sich ferner zur Begleitung des Pflegebedürftigen zu Arztbesuchen, nimmt Behördengänge für ihn wahr und unterstützt ihn bei der Pflege von Kontakten. Konkret übernimmt der Pfleger die komplette Haushaltsführung. Er organisiert regelmäßige (warme) Mahlzeiten für den Pflegebedürftigen erledigt Einkäufe und sonstige Besorgungen. Er hält die Häuslichkeiten (Wohnung und Garten) sauber und kümmert sich um die Wäsche des Pflegebedürftigen. Der Pfleger unterstützt den Pflegebedürftigen bei seiner täglichen körperlichen Hygiene. Er erledigt Behördengänge in Vertretung des Pflegebedürftigen und terminiert Arztbesuche, zu denen er den Pflegebedürftigen begleitet. Er trägt dafür Sorge, dass der Pflegebedürftige mobil bleibt, indem er ihn entsprechend der Anlässe Hilfe bei der Fortbewegung gibt und ihn zum Spaziergang bewegt. Der Pfleger unterstützt den Pflegebedürftigen bei der Behandlung von Krankheiten, indem er z.B. Sorge trägt für einen regelmäßigen Verbandswechsel. Er sorgt dafür, dass der Pflegebedürftige Besuch empfangen kann und an Einladungen sowie Veranstaltungen teilnimmt."


Pflegegrad 3

Im Falle schwerer Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit und Fähigkeit tritt der Pflegegrad 3 ein. Hier kann der Pflegebedürftige nicht mehr alle Alltagsaufgaben selbst bewältigen.

Vorschlag Pflegevertrag zwischen Angehörigen
"Der Pfleger verpflichtet sich gegenüber dem Pflegebedürftigen zur Gestaltung seines Alltagslebens sowie seiner sozialen Kontakte und sorgt für die Mobilität des Pflegebedürftigen. Konkret übernimmt der Pfleger die gesamte Haushaltsführung, indem er Besorgungen erledigt, für den Pflegebedürftigen kocht, die Häuslichkeiten (Wohnung und Garten) sauber hält und sich um die Wäsche des Pflegebedürftigen kümmert. Der Pfleger veranlasst die tägliche körperliche Hygiene des Pflegebedürftigen. Er erledigt Behördengänge in Vertretung des Pflegebedürftigen und terminiert Arztbesuche, zu denen er den Pflegebedürftigen begleitet. Er trägt dafür Sorge, dass der Pflegebedürftige mobil bleibt, indem er ihn entsprechend der Anlässe in die verschiedenen Wohnräumlichkeiten und an die frische Luft führt. Der Pfleger unterstützt den Pflegebedürftigen bei der Bewältigung und dem Umgang krankheits- und therapiebedingter Anforderungen und Belastungen. Er sorgt dafür, dass der Pflegebedürftige Besuch empfangen kann und an Einladungen sowie Veranstaltungen teilnimmt."


Pflegegrad 4

Der Pflegegrad vier tritt ein im Falle schwerster Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit und Fähigkeit. Das meint, dass der Pflegebedürftige angewiesen ist auf die Organisation seines Alltags durch den Angehörigen. Auch sollte nicht unterschätzt werden, dass es dem Pflegebedürftigen im Pflegegrad vier psychisch nicht immer gut geht und er auch hier Verständnis und Unterstützung benötigt.

Vorschlag Pflegevertrag zwischen Angehörigen
"Der Pfleger verpflichtet sich gegenüber dem Pflegebedürftigen zur Gestaltung seines Tagesablaufs. Er versorgt und unterstützt ihn bei örtlicher und zeitlicher Orientierung sowie beim Verständnis von Aufforderungen. Konkret übernimmt er die gesamte Haushaltsführung und erledigt sämtliche Besorgungen. Er sorgt für die Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme des Pflegebedürftigen, hält die Häuslichkeiten (Wohnung und Garten) sauber und kümmert sich um die Wäsche des Pflegebedürftigen. Der Pfleger unterstützt den Pflegebedürftigen bei seiner täglichen körperlichen Hygiene, indem er ihn z.B. an- und entkleidet sowie wäscht. Er erledigt Behördengänge in Vertretung des Pflegebedürftigen und terminiert Arztbesuche. Er trägt dafür Sorge, dass der Pflegebedürftige mobil und orientiert bleibt, indem er ihm morgens aus dem Bett hilft, ihn umsetzt, fortbewegt und seine Position wechselt, ihn an die frische Luft führt und abends zu Bett bringt. Der Pfleger unterstützt den Pflegebedürftigen bei der Behandlung von Krankheiten, indem er sich z.B. um Injektionen und die Wundversorgung kümmert. Der Pfleger hilft dem Pflegebedürftigen beim Verständnis von Aufforderungen, die den alltäglichen Ablauf betreffen. Er sorgt dafür, dass der Pflegebedürftige Besuch empfangen und an Gesprächen teilhaben kann sowie generell beschäftigt ist, z.B. indem er gemeinsam mit ihm liest oder an seinen Erzählungen teilnimmt. Der Pfleger hilft dem Pflegebedürftigen bei Unruhen und Sinnestäuschungen."


Pflegegrad 5

Schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit und Fähigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung entsprechen dem Pflegegrad 5. Dies stellt den höchsten Pflegegrad dar.

Vorschlag Pflegevertrag zwischen Angehörigen
"Der Pfleger verpflichtet sich gegenüber dem Pflegebedürftigen zur Gestaltung seines Tagesablaufs und seiner Beschäftigung. Er versorgt und unterstützt ihn in kognitiven sowie kommunikativen Fähigkeiten und hilft ihm bei Verhaltensweisen und Problemlagen. Konkret übernimmt er die gesamte Haushaltsführung und erledigt sämtliche Besorgungen. Er sorgt für die Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme des Pflegebedürftigen, hält die Häuslichkeiten (Wohnung und Garten) sauber und kümmert sich um die Wäsche des Pflegebedürftigen. Der Pfleger übernimmt die tägliche körperliche Hygiene des Pflegebedürftigen, indem er ihn z.B. an- und entkleidet sowie wäscht. Er erledigt Behördengänge in Vertretung des Pflegebedürftigen und terminiert Arztbesuche. Er beugt typischen Folgen bei Bettlägerigkeit vor, indem er den Pflegebedürftigen regelmäßig wendet und für eine schmerzfreie Position sorgt. Der Pfleger unterstützt den Pflegebedürftigen bei der Behandlung von Krankheiten, indem er sich z.B. um Medikation, Injektionen und die Wundversorgung kümmert. Er sorgt dafür, dass der Pflegebedürftige Besuch empfangen kann. Er hilft ihm bei Unruhen sowie bei physischem und psychischen Unwohlbefinden. Der Pfleger ist Ansprechperson und Sprachrohr für den Pflegebedürftigen, d.h. er ermittelt seine psychischen und psychischen Bedürfnisse nach besten Gewissen und handelt entsprechend."

Mitgeteilt von
RAin Änne Dingeldein
Dingeldein • Rechtsanwälte

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