RA Martin Wahlers

Als DAV- Anwaltsreferendar arbeitete Rechtsanwalt Wahlers in der Kanzlei Dingeldein • Rechtsanwälte ein Jahr lang mit Schwerpunkt auf dem Gebieten Familienrecht und Erbrecht, in welchen er sich bis seinem zweiten juristischen Staatsexamen im Januar 2006 bereits vertiefte Kenntnisse erarbeiten konnte. Sein Motto ist: "Jeder Erbrechtsfall ist ein Versicherungsfall". Aus diesen Gründen hat er seine versicherungsrechtliche Kenntnisse durch den theoretischen Kurs zum Erwerb des Fachanwaltstitels im Versicherungsrecht vertieft.

Konsequenterweise bearbeitet er neben familienrechtlichen und erbrechtlichen Fällen auch sämtliche Angelegenheiten, die das Versicherungsrecht betreffen.

In familienrechtlichen und erbrechtlichen Konflikten wünschen sich Mandanten häufig einen Anwalt, der ihre Interessen nicht einseitig gegen die andere Seite durchsetzt, sondern dabei hilft, eine faire Lösung des Konflikts zu finden. Es gehört zum typischen Tätigkeitsbild von allen Anwältinnen und Anwälten unserer Kanzlei, ihre Mandanten hierbei zu unterstützen. In manchen Fällen kann es Ihren Interessen aber besser dienen, eine Mediation durchzuführen. Rechtsanwalt Wahlers hat sich deshalb 2017 zum Mediator weiter gebildet. Sollte sich in Ihrem Fall eine Mediation anbieten, werden wir dies mit Ihnen im Erstgespräch klären.

Die Mediation ist ein alternatives Verfahren der Konfliktbeilegung. Der Konflikt soll einvernehmlich und außergerichtlich gelöst und eine verbindliche Vereinbarung für die Zukunft getroffen werden. Die Beteiligten geben die Verantwortung für die Lösung des Konflikts nicht an einen Richter, Güterichter oder Schlichter ab, sondern betreiben die Mediation eigenverantwortlich. Bei der Suche nach einer Lösung unterstützt sie der Mediator.

Im Unterschied zu einem Gerichtsverfahren sollen und können im Rahmen einer Mediation beide Konfliktparteien gewinnen. Dies gelingt durch ein bewährtes Verfahren, in dessen Verlauf die Konfliktparteien ihre eigenen Interessen und Bedürfnisse und die der anderen mit Hilfe des Mediators als neutralem Dritten artikulieren und verstehen können. Die Mediation ist damit für jeden Konflikt geeignet, bei dem die Beteiligten wissen, dass sie ohne den anderen nicht zu einer guten Lösung gelangen werden und bei dem das ständige Weiterstreiten oder der völlige Abbruch der Beziehung keine Optionen sind.

Herr Rechtsanwalt Martin Wahlers ist Co-Autor der Ratgeber "Elternunterhalt - Keine Frage offen" und "Pflege und Betreuung - Keine Frage offen" -, jeweils publiziert vom Haufe Verlag im Zusammenarbeit mit dem Ersten Deutschen Fernsehen. Er ist ferner Co-Autor der Ratgeber "Erbengemeinschaft - Meine Rechte als Miterbe", "Elternunterhalt - Kinder haften für ihre Eltern" und "Trennung, Scheidung und finanzielle Folgen" publiziert von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen im Zusammenhang mit der Stiftung Warentest und dem Ersten Deutschen Fernsehen. Derzeit arbeitet er für die Verbraucherzentrale an einem Ratgeber über die rechtlichen Unterschiede zwischen Ehe, nichtehelicher Lebensgemeinschaft und gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaft.

Herr Rechtsanwalt Wahlers trat schon mehrfach als Experte für das Elternunterhaltsrecht in TV- und Radiosendungen auf, zuletzt in der Sendereihe "Marktplatz" des Deutschlandfunks ("Wenn Rente und Vermögen nicht reichen", 26.09.2013) und in der Sendung "ARD-Buffet" vom 17.03.2014.


Trennung und Scheidung

Die neueste Veröffentlichung unseres Fachanwaltes für Familienrecht zum Thema "Ehescheidung".




Weiterführende Qualifikation(en)

Fortbildungsnachweise/-zertifikate RA Martin Wahlers



RA Martin Wahlers

RA Martin Wahlers

Fachanwalt Erbrecht

Fachanwalt Familienrecht

Fachanwalt Versicherungsrecht

Mediator

Tätigkeitsschwerpunkte:

  • Erbrecht
  • Familienrecht
  • Versicherungsrecht

Mitgliedschaften:

  • Anwaltsverein DAV
  • Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins

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