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Elternunterhalt – Kinder haften für ihre Eltern

Vortrag und Diskussion

Vortrag von Herrn Rechtsanwalt Martin Wahlers,
Fachanwalt für Familienrecht und Erbrecht
im Rahmen einer Veranstaltung der Volkshochschule Darmstadt-Dieburg

Können die Eltern ihren Lebensunterhalt dauerhaft nicht aus eigener Kraft finanzieren, müssen die Kinder für den ungedeckten Bedarf einstehen. Das ist besonders häufig der Fall, wenn die Eltern pflegebedürftig werden. Die notwendigen Pflege- und Heimkosten können schnell so weit ansteigen, dass sie aus kleinen und mittleren Einkommen und Renten nicht mehr gedeckt werden können. In der Praxis wird zunächst das Sozialamt die Pflege des Betroffenen sicherstellen und anschließend versuchen, wegen der ungedeckten Kosten die Kinder in Regress zu nehmen. Diese wissen oft nicht, wie sie auf Behördenschreiben reagieren und sich gegen unberechtigte Forderungen wehren sollen. In dem Vortrag werden der Gang des Verfahrens und mögliche Reaktionen auf die Ansprüche der Behörde beschrieben sowie einige grundsätzliche Fragen zum Einsatz des Einkommens und Vermögens für den Unterhalt der pflegebedürftigen Eltern geklärt.

Der Vortrag findet statt am:

Montag, den 16.01.2012, 15:30 Uhr in Roßdorf, Historisches Rathaus, Erbacher Straße 3.

Interessenten wenden sich bitte direkt an den Veranstalter, die Volkshochschule Darmstadt-Dieburg.

Deren Anschrift lautet wie folgt:

Volkshochschule Darmstadt-Dieburg
Albinistraße 23

64807 Dieburg

Telefon: 0 60 71 / 8 81-23 16
Telefax: 0 60 71 / 8 81-23 19
www.ladadi.de/vhs

Kursgebühr: 6,50 €
Kurs-Nr.: 08/02/1105